Die Frage

Kann jeder Arzt ein Cannabisrezept ausstellen? Was muss gegebenenfalls dabei beachtete werden?
Die Antwort

Jeder niedergelassene Arzt in Deutschland (mit Ausnahme von Zahn-und Tierärzten) darf derzeit noch Cannabis verschreiben. Ein aktueller Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sieht jedoch vor, dass die Verordnung von Medizinalcannabis künftig nur noch durch Fachärzte erfolgen soll. Es bleibt abzuwarten, ob dies auch Einzug in eine Gesetzesänderung nimmt.
Cannabisblüten- und Extrakte bzw. Arzneimittel werden vom Arzt über ein Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) verschrieben. Dieses muss unter anderem folgende Angaben enthalten.
- Eindeutige Arzneimittelbezeichnung
- Darreichungsform
- Menge in Gramm oder Milliliter (hier gilt es zu beachten, dass pro BtM-Rezept maximal 100.000mg bzw. 100g Cannabisblüten pro Monat verschrieben werden dürfen. Sollte die Höchstmenge überschritten werden, muss dies von ärztlicher Seite entsprechend gekennzeichnet sein.)
- Gebrauchsanweisung zu Einzel- oder maximalen Tagesdosen
Des Weiteren besteht im Rahmen einer genehmigten Therapie mit Cannabis die Pflicht an einer anonymisierten Begleiterhebung teilzunehmen. Die gesammelten Daten müssen vom Arzt nach einem Jahr an das Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM) übermittelt werden und enthalten u.a. Angaben zum Patienten (Alter und Geschlecht, keine Namen), zum Krankheitsbild (Diagnose, Dauer, vorherige Therapien, etc.), eventuelle Nebenwirkungen durch Cannabis bzw. wie Cannabis sich auf die Lebensqualität des Patienten ausgewirkt hat, parallel verordnete Medikamente und Gründe für einen eventuellen Therapieabbruch.
Da Cannabisblüten- oder Fertigarzneimittel über ein Betäubungsmittelrezept ausgestellt werden, sind diese nach Ausstellung des Rezeptes maximal 7 Tage gültig. Das heißt, wenn der Arzt montags ein BtM-Rezept ausstellt, muss dieses spätestens am darauf folgenden Montag in der Apotheke eingelöst werden, ansonsten verliert es seine Gültigkeit.