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Ist Cannabis eine Einstiegsdroge?

“Cannabis als Einstiegsdroge” ist ein weit verbreiteter Mythos, der zwar mittlerweile wissenschaftlich widerlegt wurde, jedoch von Gegnern der Heilpflanze immer wieder angeführt wird. Beim Konsum von harten Drogen gibt es mehrere Faktoren, die eine Rolle spielen, beispielsweise das soziale Umfeld oder eventuelle psychische Vorerkrankungen. Auch die legalen Drogen Tabak und Alkohol spielen hierbei eine Rolle. Zwar können Konsumenten von harten Drogen auch gleichzeitig Cannabiskonsumenten sein, jedoch ist es keineswegs erwiesen, dass Cannabis hier einen Einstiegseffekt hat. Daten aus Ländern, wo Cannabis legalisiert wurde, legen nahe, dass zwar tendenziell, vor allem zu Beginn der Legalisierung, die Zahl der Konsumenten zunächst ansteigt, jedoch vor allem bei Personen, die es vorher noch nie probiert haben. In Kanada wurde beispielsweise festgestellt, dass in der älteren Bevölkerung (65 Jahre oder älter) die Zahl der Konsumenten stark anstieg, da sie damit altersbedingte Beschwerden in einer Selbsttherapie behandeln wollten.
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Macht Cannabis unfruchtbar?

In verschiedenen Studien wurde die Wirkung von THC auf die männliche Fruchtbarkeit untersucht. Eventuelle Vorerkrankungen und der Lebensstil, wobei hier unter anderem Stress, Einnahme von Medikamenten, Alkohol und andere Drogen eine Rolle spielen, sind bei dieser Thematik ebenfalls von Relevanz. Es wurde festgestellt, dass Spermien von Männern, die regelmäßig Cannabis konsumierten, im Vergleich zu denen nicht konsumierender Männer zwar hyperaktiv waren, ihre Energie jedoch schon verbraucht war, bevor sie das Ei erreichen konnten. Weiterhin wurde festgestellt, dass mit THC behandelte Spermien ein gewisses Enzym nicht mehr freisetzen, das vonnöten ist, um die Schutzschicht der Eizelle zu durchbrechen. Ist gibt somit Hinweise darauf, dass regelmäßiger Cannabiskonsum bei Männern zu Problemen in der Fortpflanzung führen kann. Wenn gleich die Studienlage in den kommenden Jahren noch weitere Aufschlüsse erbringen muss. In einer separaten Studien wurde ebenso festgestellt, dass sich häufiger Cannabiskonsum auch auf die Fruchtbarkeit von Frauen auswirken kann. Dabei wurde festgestellt, dass Frauen, die regelmäßige Cannabiskonsumenten waren, eine etwa 40% geringere Chance hatten, schwanger zu werden. Als mögliche Ursachen wurde angeführt, dass es Unterschiede bei einem gewissen Fortpflanzungshormon gab, das am Eisprung beteiligt ist. Außerdem wurde in vorherigen Tierversuchen festgestellt, dass Cannabiskonsum die Gebärmutterschleimhaut verändern kann, was es dem Embryo schwerer mache sich einzunisten. In der Studie wurde jedoch darauf verwiesen, dass die untersuchte Personengruppe zu klein gewesen sei, um definitive Ergebnisse auf den Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und der Fruchtbarkeit von Frauen zu liefern. Die Studie diene lediglich als Hinweis auf einen Zusammenhang. Es wird jedoch bei einem Kinderwunsch definitiv vom Cannabiskonsum abgeraten.
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Übernimmt die Krankenkasse die Kosten von medizinischem Cannabis?

Seit dem Inkrafttreten des “Cannabis als Medizin“-Gesetzes im Jahr 2017, sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten einer ärztlich verordneten Therapie mit Cannabis oder Cannabisarzneimittel zu übernehmen. Der Antrag zur Kostenübernahme darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden – aktuell werden immer noch ca. 40% aller Anträge auf Kostenübernahme abgelehnt. Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist, dass beim Patienten eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt, eine allgemein anerkannte alternative Behandlung nicht zur Verfügung steht oder bereits erfolglos stattgefunden hat und eine Einschätzung des Arztes, dass die Therapie mit Cannabis die Beschwerden bzw. den Krankheitsverlauf des Patienten positiv beeinflusst. Sollte die Krankenkasse den Antrag auf Kostenübernahme ablehnen, muss der Patient eine schriftlichen Widerspruch gegen die Entscheidung einreichen. Das Rezept behält in diesem Fall weiterhin seine Gültigkeit, muss jedoch vom Patienten aus eigener Tasche bezahlt werden. Bei einem Privatrezept muss der Patient die Kosten der Therapie zunächst selbst bezahlen, kann aber bei der privaten Krankenversicherung im Anschluss, gegen Vorlage der Rechnung, nachträglich erstattet werden. Bei einem Kassenrezept übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in den meisten Fällen die Kosten der Therapie direkt. Generell gilt bei einem Kostenübernahmeantrag bei Cannabismedikamenten eine Frist von drei Wochen, sollte zur Prüfung der medizinische Dienst der Krankenkassen eingeschaltet werden, kann diese bis zu fünf Wochen betragen. Bei Ablehnung der Kostenübernahme und anschließendem schriftlichen Widerspruch des Patienten kann das weitere Prozedere bis zu drei Monaten dauern. Bei Palliativpatienten wird über den Antrag innerhalb von drei Tagen entschieden; die Genehmigungsquote hier liegt bei nahezu 100%, weswegen der Kostenübernahmeantrag in der Palliativmedizin zukünftig (laut Beschluss des G-BA vom 25.10.2022) zukünftig komplett entfallen soll. Update: 17.10.2024 können bestimmte Ärztinnen und Ärzte in Deutschland medizinisches Cannabis verschreiben, ohne vorher eine Genehmigung von der Krankenkasse einholen zu müssen. Das betrifft unter anderem Hausärzte, Internisten, Anästhesisten, Neurologen sowie Gynäkologen mit dem Schwerpunkt auf Krebserkrankungen. Auch Ärzte mit bestimmten Zusatzqualifikationen, wie Palliativmedizin oder Geriatrie, dürfen Cannabis ohne Genehmigung verschreiben. Wenn es Unsicherheiten gibt, können die Ärzte trotzdem freiwillig eine Genehmigung beantragen. Diese Regelung soll den Zugang zu medizinischem Cannabis für Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen erleichtern.
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Was sind Nebenwirkungen von medizinischem Cannabis?

Bei medizinischem Cannabis können, wie bei jedem anderen Medikament auch, unerwünschte Nebenwirkungen auftreten. Zu den häufigsten Nebenwirkungen bei einer Therapie mit Medizinalcannabis oder cannabisbasierten Arzneimitteln zählen: Müdigkeit Schwindel Übelkei Mundtrockenhei gerötete Augen Steigerung des Apetit Euphorie Verringerte Aufmerksamkeitsfähigkeit Erhöhte Herzfrequenz Zur Vermeidung von Nebenwirkungen empfiehlt es sich beispielsweise, mit einer niedrigen Dosis zu beginnen und diese erst sukzessive, bei erwiesener Verträglichkeit beim Patienten, zu erhöhen. Durchschnittlich bricht jeder vierte Patient (Zwischenstand der Cannabisbegleiterhebung 2020) die Behandlung mit Cannabis wegen der Nebenwirkungen ab; nach aktuellen Schätzungen bricht jeder dritte Patient aus diesem Grund die Behandlung mit Cannabis ab. Patienten, bei denen psychische Vorerkrankungen oder Herz-Kreislauf-Störungen vorliegen sollten von der Einnahme von medizinischen Cannabis absehen, da sich die Krankheit durch die Einnahme von Medizinalcannabis unter Umständen verschlimmern kann. Auch Schwangeren bzw. stillenden Müttern und jungen Erwachsenen (unter 21 Jahren) wird von der Einnahme abgeraten. Nicht jeder Cannabiskonsument ist zugleich auch abhängig oder läuft Gefahr abhängig zu werden. Hier spielen andere Faktoren eine weitaus größere Rolle als der bloße Cannabiskonsum. Man spricht hier von psychosozialen Risikofaktoren; diese beinhalten unter anderem: Psychische Gesundheit und eventuelle psychische Vorerkrankungen Drogenkonsum im Freundeskreis frühes Einstiegsalter (16 Jahre oder jünger) soziale Perspektivlosigkeit, z.B. Arbeitslosigkeit negative Lebensereignisse, z.B. Verlassenwerden vom Partner Im Zuge einer medizinisch begleiteten Therapie mit Cannabis ließ sich bislang noch keine Abhängigkeit feststellen.
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Wie wird medizinisches Cannabis eingenommen?

Es gibt bei medizinischem Cannabis verschiedene Einnahmemöglichkeiten, die gängigsten und einfachsten in der Handhabung sind hierbei: Inhalation (Verdampfen) Bei der Anwendung in einem medizinischen Verdampfer (Vaporisator) werden die getrockneten und zerkleinerten Cannabisblüten auf eine bestimmte Temperatur erhitzt (ca. 200°C), und anschließend inhaliert. Durch die Inhalation gelangen die Wirkstoffe über die Lunge schnell in den Blutkreislauf und die Wirkung tritt bereits nach wenigen Minuten ein und hält ca. drei Stunden an. Orale Einnahme Es gibt verschiedene Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis die oral eingenommen werden können. Zur Anwendung kommen vor allen Dingen Kapseln, Flüssigkeiten aber auch Sprays. Von der Anwendungsart „Rauchen“, vor allem mit Beimengung von Tabak, wird generell abgeraten, da bei der Verbrennung eine Vielzahl von Giftstoffen entsteht, die in den Körper gelangen. Möglich ist auch die Verwendung von getrockneten Cannabisblüten in Gebäck. Dies ist jedoch aus medizinischer Sicht ebenfalls nicht empfohlen, da keine genaue Dosierung möglich ist und die Wirkung stark verzögert eintritt (nach 1-3 Stunden) und sehr heftig ausfallen kann. Die Wirkung hält meist bis zu 8 Stunden an. Die verschiedenen Cannabisblüten (Strains) haben jeweils ein anderes Wirkstoffprofil und damit auch eine unterschiedliche Wirkungsweise. Unterschiede gibt es vor allen Dingen in folgenden Aspekten THC-Gehalt Verhältnis von THC- zu CBD-Gehalt Terpenprofil Bei stark THC-lastigen Cannabisblüten liegt der CBD-Gehalt meist unter einem Prozent. Während der THC-Gehalt bei manchen Sorten bis zu 29% betragen kann. Bei CBD-lastigen Blüten liegt wiederum der THC-Gehalt meist unter einem Prozent. Unter zusätzlicher Betrachtung des Terpenprofils können erfahrene Cannabisexperten sehr gezielt die gewünschte Wirkung austitrieren. Für gezielte Fragen kannst Du gerne unsere Cannabisexperten kontaktieren.
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Was versteht man unter bestrahlten Cannabisblüten?

Medizinisches Cannabis muss als pharmazeutisches Produkt definierte Qualitätskriterien erfüllen. Vor allem in Hinsicht auf die mikrobielle Kontamination des Produktes gibt es strenge Richtlinien, da ein Naturprodukt hier besonders anfällig ist. Bei der Inhalation könnten anderenfalls Bakterien oder Pilzsporen in die Lunge gelangen und zu Infektionen führen. Gerade bei erkrankten Patienten mit einem schwachen Immunsystem kann dies zu schwerwiegenden Komplikationen bis hin zu Todesfällen führen. Die Bedingungen beim Anbau, der Ernte und Verarbeitung sind zwar streng standardisiert, jedoch lassen sich die erforderlichen Sicherheitsgrenzen der Kontaminationswerte ohne zusätzliche Behandlung nicht einhalten. Aus diesem Grund werden die Cannabisblüten nach der Ernte und Verarbeitung zur Dekontaminierung zusätzlich mit Gammastrahlung behandelt, um das Risiko einer möglichen mikrobiellen Kontamination zu minimieren. Durch diese Behandlung erhält man ein keimfreies Produkt. Da es sich bei medizinischen Cannabisblüten um getrocknetes Material handelt, hat die Bestrahlung keinen Einfluss auf die Zellen der Pflanzen und auf die Wirkung des Produktes. Generell gilt die Gamma-Bestrahlung als sichere Methode zur Dekontaminierung. Sie wird bereits in der Lebensmittel- als auch Pharmaindustrie seit Jahrzehnten angewendet. Eine zweite Methode der Bestrahlung, die gelegentlich bei Cannabisblüten zur Anwendung kommt, ist das sogenannte e-Beam Verfahren. E-Beam, auch als Elektronenstrahl bekannt, ist ein Strahl von Elektronen, die unter hohem Druck und hoher Energie beschleunigt werden. E-Beams werden in einer Vakuumkammer erzeugt und sind in der Lage, Materialien auf molekularer Ebene zu beeinflussen und mikrobiellen Befall in kürzester Zeit abzutöten. Dieses Verfahren ist allerdings recht kostenintensiv und kommt daher seltener zum Einsatz. Cannabisblüten werden darüber hinaus aber auch gelegentlich mit ultraviolettem Licht bestrahlt, um ihre Wirkung zu verstärken oder um bestimmte Eigenschaften hervorzuheben. Durch die Bestrahlung mit ultraviolettem Licht können bestimmte chemische Verbindungen, die sogenannten Terpene, in den Cannabisblüten verändert werden. Terpene sind Verbindungen, die für den typischen Geschmack und Geruch von Cannabis verantwortlich sind und auch bestimmte gesundheitliche Wirkungen haben können.
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Wofür stehen THC und CBD und wie wirken diese Stoffe?

Cannabis enthält rund 60 unterschiedliche Inhaltsstoffe. Die bekanntesten Wirkstoffe sind die beiden Cannabinoide THC und CBD. Darüber hinaus enthält Cannabis aber auch unterschiedliche Terpene, wie Myrcen, Limonen und Humulen. Die Kombination der Inhaltsstoffe sind für das Wirkungsspektrum der Cannabis-Pflanze verantwortlich. Aus diesem Grunde gibt es viele unterschiedliche Cannabis Sorten (Strains), die aber alle den Arten Cannabis Sativa oder Cannabis Indica zugeordnet werden können. THC steht für Tetrahydrocannabinol. Dieses Cannabinoid ist aufgrund seiner psychotropen Wirkung für die Einstufung als Betäubungsmittel verantwortlich. THC erzeugt die berauschende Wirkung von Cannabis. Darüber hinaus hat THC aber auch diverse medizinische Wirkungen: schmerzstillend und entzündungshemmend entspannend und sedierend appetitanregend vermindert Übelkeit und Erbrechen CBD steht für Cannabidiol. CBD ist ebenfalls psychoaktiv, hat aber keine berauschenden Eigenschaften. In diversen Artikeln über CBD wird oftmals behauptet, dass dieser Inhaltsstoff nicht psychoaktiv ist. Dies ist allerdings nicht korrekt. CBD ist als Gegenspieler von THC bekannt und wird nicht als Betäubungsmittel eingestuft. Seine Wirkungen sind: schmerzstillend und entzündungshemmend angstlösend vermindert Übelkeit und Erbrechen krampflösend antidepressiv / antipsychotisch Für den medizinischen Einsatz und die Erzeugung der gewünschten Wirkung ist die Zusammensetzung der gesamten Cannabispflanze entscheidend. Man spricht hier vom sogenannten Vollspektrum.
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Cannabis bei chronischen Schmerzen?

Chronische Schmerzzustände sind in der Bevölkerung leider sehr weit verbreitet und können das Leben der Betroffenen stark einschränken. Dauern Schmerzen länger als 3 Monate an, spricht man in der Regel von chronischen Schmerzen. Die von Ihnen beschriebenen Schlafstörungen sind bekannte Entwicklungen in dem Beschwerdeverlauf. Es ist ratsam, chronische Schmerzen frühzeitig zu behandeln, um die Ausbildung eines sogenannten Schmerzgedächtnisses zu verhindern. Neben den klassischen Medikamenten kann auch medizinisches Cannabis chronische Schmerzen lindern und wird unter bestimmten Voraussetzungen in der Behandlung eingesetzt. Die Verordnung von medizinischen Cannabis kann sowohl vom Haus- und Facharzt erfolgen. In der Regel übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Therapie. Vor Beginn der erstmaligen Verordnung ist die Genehmigung der Krankenkasse einzuholen.
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Seit wann ist Cannabis kein Betäubungsmittel mehr?

Cannabis gehört zu den ältesten Kulturpflanzen der Menschheit und wurde noch im 19. Jahrhundert als medizinisches Heilmittel bei vielen Erkrankungen (Kopfschmerzen, Epilepsie, Schlafstörungen, Rheuma u.a.) eingesetzt und war auch in Deutschland bis 1929 völlig legal zu erwerben. Mit der Entdeckung von Opium zu Beginn des 19. Jahrhunderts und der Isolierung des Inhaltsstoffes Morphium wurde die Schmerztherapie weltweit revolutioniert. Ende des 19 Jahrhunderts kamen dazu Kokain und Heroin auf den Markt, die ebenfalls in der Medizin Einzug fanden. Anfang des 20. Jahrhunderts konnten viele der heute als Droge eingestuften Stoffe legal in Apotheken gekauft werden. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde ein erstes internationales Opiumabkommen beschlossen, um die Herstellung und den Handel mit Opium, Morphium, Kokain und anderen Suchtstoffen zu reglementieren. Cannabis spielte zu dieser Zeit in der Nutzung nur noch eine sehr untergeordnete Rolle. Erst in den 60er Jahren nahm der Cannabiskonsum durch die Hippie- und Studierendenbewegung wieder deutlich zu. 1961 wurde ein weiteres internationales Abkommen über Suchtstoffe verabschiedet, das die Grundlage für die weltweite Drogenkontrolle darstellte. In Deutschland wurde aber erst 1972 ein neues Betäubungsmittelgesetz erlassen, das das geltende Opiumgesetz von 1929 ersetze. Das Betäubungsmittelgesetz verschärfte den Umgang mit vielen Substanzen, darunter wurde auch der Import, Besitz und Verkauf von Cannabis unter Strafe gestellt. In diesem Atemzug wurde auch die Verwendung von Cannabis in der Medizin unmöglich. Cannabis auf Rezept zu erhalten, ist in Deutschland seit 2017 möglich. Doch einfach ist es trotzdem nicht. Dass eine Ärztin oder ein Arzt eine Behandlung mit Cannabis für sinnvoll hält, reicht als Begründung nicht aus. Vor Therapiebeginn müssen Versicherte einen Antrag auf Genehmigung bei der Krankenkasse stellen. Dieser muss ärztlicherseits unterstützt und ausführlich begründet werden. Nachdem der Antrag bewilligt wurde, kann die Ärztin oder der Arzt ein Cannabis-Arzneimittel auf einem Kassenrezept verordnen. Seit dem 1. April 2024 können Ärzte in Deutschland Cannabis zu medizinischen Zwecken auf einem normalen Rezept verordnen. Diese Änderung ist Teil des neuen „Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ , das von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. Mit diesem Gesetz unterliegt die Verordnung von Cannabisarzneimitteln nicht länger dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), sondern dem neuen „Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken“. Somit ist ein Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) für die Verordnung von Medizinalcannabis nicht mehr notwendig.
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Welche Ärzte dürfen medizinisches Cannabis verschreiben?

Jeder niedergelassene Arzt in Deutschland (mit Ausnahme von Zahn-und Tierärzten) darf derzeit Cannabis verschreiben. Ein aktueller Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gibt Hinweise darauf, dass die Verordnung von Medizinalcannabis künftig nur noch durch Fachärzte erfolgen soll. Es bleibt abzuwarten, ob dies tatsächlich Einzug in eine Gesetzesänderung nimmt. Cannabisblüten- und Extrakte bzw. Arzneimittel werden vom Arzt über ein Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) verschrieben. Dieses muss unter anderem folgende Angaben enthalten. Eindeutige Arzneimittelbezeichnung Darreichungsform Menge in Gramm oder Milliliter (hier gilt es zu beachten, dass pro BtM-Rezept maximal 100.000mg bzw. 100g Cannabisblüten pro Monat verschrieben werden dürfen. Sollte die Höchstmenge überschritten werden, muss dies von ärztlicher Seite entsprechend gekennzeichnet sein.) Gebrauchsanweisung zu Einzel- oder maximalen Tagesdosen Es steht aber auch die Entlassung von Cannabis aus den Betäubungsmittelrichtlinien im Raum. Dies würde bedeuten, dass Cannabis ggf in Zukunft über normale Rezepte von den Ärzten verschrieben werden könnten. Für den Patienten würde dies viele Erleichterungen im Umgang mit Cannabis mit sich bringen. Da Cannabisblüten oder Fertigarzneimittel aktuell über ein Betäubungsmittelrezept verschrieben werden, ist zu beachten, dass diese nach Ausstellung des Rezeptes maximal 7 Tage gültig sind. Das heißt, wenn der Arzt montags ein BtM-Rezept ausstellt, muss dieses spätestens am darauf folgenden Montag in der Apotheke eingelöst werden, ansonsten verliert es seine Gültigkeit.
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Wie wird medizinisches Cannabis gelagert?

Generell ist medizinisches Cannabis, das richtig getrocknet und gelagert wurde, relativ lange haltbar, jedoch verliert es mit der Zeit an Wirkung und Aroma. Das passiert in der Regel nach 6-12 Monaten, daher wird die Mindesthaltbar bei Medizinalcannabis bei 3-6 Monaten angesetzt, da es als reguliertes und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel eine definierte Potenz mit entsprechenden THC- bzw. CBD-Werten aufweisen muss. Cannabisextrakte oder -Öle können teilweise bis zu einem Jahr lang, ohne Wirkstoffverlust, gelagert werden. Bei der Lagerung sollte darauf geachtet werden, die Produkte in einer kühlen, lichtgeschützten Umgebung aufzubewahren. Insbesondere direkte Einstrahlung von Sonnenlicht sollte vermieden werden, da in diesem Fall eine chemische Reaktion stattfindet, die die Wirkstoffzusammensetzung nachhaltig verändert: so wird THCA (THC-Säure) zunächst in CBNA (Cannabinol-Säure) und anschließend in CBN (Cannabinol) umgewandelt. Der Wirkstoff CBN gilt als stark beruhigend und schlaffördernd. Cannabisblüten sollten idealerweise in einem luftdichten (falls vorhanden, abgedunkelten) Gefäß gelagert werden, beispielsweise in einem Einmachglas. Des Weiteren sollte man darauf achten, Medizinalcannabis nicht in einer feuchten Umgebung aufzubewahren, wie beispielsweise im Badezimmer. Die Lagertemperatur sollte unter 25°C liegen, die optimale, relative Luftfeuchtigkeit bei der Lagerung liegt im Bereich von 59-63%. Die Lagerung kann auch durch hinzufügen sogenannter Bovedas optimiert werden. Bovedas sind kleine Beutel mit zu beiden Seiten durchlässigen Membranen. Sie enthalten eine gesättigte Salzlösung und sorgen für eine automatische Regulierung der Luftfeuchtigkeit in dem Behältnis. Dadurch kann die Lagerbedingung über Wochen sehr konstant gehalten werden. Sobald die Bovedas sich fest anfühlen, müssen sie entsorgt werden, da die Kapazität erschöpft ist. Abgesehen von den spezifischen Anforderungen bei der Lagerung, sollte medizinisches Cannabis, wie jedes andere Arzneimittel auch, nicht in der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden.
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Darf ich mit medizinischem Cannabis Auto fahren?

Ab 22.08.2024 neuer Grenzwert beim Cannabis-Konsum ! Nach der Cannabis-Entkriminalisierung folgen jetzt auch Regelungen zum Straßenverkehr. Es gilt ein neuer THC-Grenzwert – und ein striktes Verbot des Mischkonsums von Alkohol und Cannabis. Tetrahydrocannabinol (THC), zählt zu den psychoaktiven Cannabinoiden und ist der hauptsächlich rauschbewirkende Bestandteil der Hanfpflanze (Cannabis). Für Cannabis konsumierende Autofahrerinnen und Autofahrer gelten von diesem Donnerstag an neue Bestimmungen und Bußgelder. Das von Bundestag und Bundesrat besiegelte Gesetz wurde am Mittwoch (21.08.2024) im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt dementsprechend am Tag danach in Kraft. Für den berauschenden Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) wird damit in § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festgelegt – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit mehr als 3,5 ng/ml THC im Blutserum fährt, riskiert demnach künftig in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat. Gänzlich untersagt ist der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol. In diesem Fall droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro. Wie beim Alkohol gilt in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren ein Cannabis-Verbot, die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Vielmehr wird der bisher von der Rechtsprechung festgelegte strenge Grenzwert von 1,0 ng/ml THC im Blutserum angesetzt. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet. Nachdem sowohl der Konsum als auch der private Cannabis-Anbau für Volljährige seit 1. April mit vielen Vorgaben entkriminalisiert sind, folgen nun begleitende Verkehrsregelungen. Bisher galt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von THC Folgen drohen. Dafür hatte sich in der Rechtsprechung ein Wert von einem Nanogramm etabliert. Achtung: Nicht verwechseln mit CBD. CBD wiederum steht für Cannabidiol. Dieser Inhaltsstoff wird aus den Blüten der weiblichen Cannabispflanze gewonnen, hat jedoch keine psychoaktive Wirkung, da er nur mit geringer Rezeptoraktivität an bestimmte Cannabinoid-Rezeptoren bindet.  
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Darf ich mit medizinischem Cannabis verreisen?

Grundsätzlich ist es möglich, mit medizinischen Cannabis im Gepäck zu verreisen. Es kommt jedoch immer auf das Land an, in das Sie verreisen möchten. In manchen Ländern ist auch der medizinische Gebrauch von Cannabis illegal. Es gibt außerhalb Europas keine internationalen Bestimmungen zur Einfuhr von medizinischem Cannabis bzw. Betäubungsmitteln (BTM). Es empfiehlt sich, einen Termin bei der Botschaft des Ziellandes zu machen, um diesen Aspekt vorab zu klären. Sollten Sie Betäubungsmittel ins Ausland mitnehmen, ist hierfür eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung von der Bundesopiumstelle in Bonn zu beantragen, was jedoch ein sehr zeitintensives Verfahren darstellt. Empfehlenswert ist es, ein ärztliches Attest in mehreren Sprachen mit sich zu führen, welche vom zuständigen obersten Landesgesundheitsamt beglaubigt werden müssen. In Europa bzw. im Schengen-Raum sind die Bestimmungen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln in Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens klar definiert: Es ist eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die von der obersten Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden muss. Die Beglaubigung ist anschließend maximal 30 Tage gültig. Die Einnahme von medizinischen Cannabisblüten im öffentlichen Raum (gemäß ärztlicher Anweisung) ist in Deutschland zwar nicht verboten, jedoch sollten Sie in diesem Fall bedenken, dass es für unbeteiligte Personen nicht ersichtlich ist, ob Sie ein Patient sind, der ein ärztlich verordnetes Medikament zu sich nimmt, oder ein Freizeitkonsument, der Cannabis illegalerweise auf dem Schwarzmarkt erworben hat. In anderen Ländern sind die gesetzlichen Bestimmungen unterschiedlich und hier gilt es, sich im Vorfeld über das jeweilige Reiseland zu informieren. Empfehlenswert ist es, eine Kopie des Rezeptes oder ein Attest mit sich zu führen, dass Ihren Patientenstatus belegt und, falls möglich, von der Einnahme in öffentlichen Räumen abzusehen. Für gezielte Reisepläne kannst Du uns gerne mit Deinen Fragen kontaktieren. Wir geben Die gerne detailliertere Hinweise, worauf Du achten solltest.
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Ist Cannabiskonsum gefährlich?

Die Wirkung von Cannabis auf das Gehirn wird schon seit einigen Jahren untersucht, wobei verschiedene Studien zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Erwiesenermaßen kann man jedoch sagen, dass der Konsum bei Minderjährigen und jungen Erwachsenen erheblich gefährlicher ist als bei Erwachsenen über 25 Jahren. Grund dafür ist die Entwicklung des Gehirns, die erst ab einem Alter von etwa 25 Jahren als abgeschlossen gilt. So wurde festgestellt, dass konsumierende Jugendliche, im Vergleich zu abstinenten gleichaltrigen Personen, Einbußen bei der Lern- und Gedächtnisleistung hatten. Ob diese bei Jugendlichen von Dauer waren oder reversibel sind, ließ sich bislang noch nicht eindeutig feststellen. Generell lässt sich sagen, dass je jünger der Konsument ist, desto größer die Gefahr ist für bleibende kognitive Schäden. Bei Studien mit Erwachsenen ließ sich feststellen, dass sich, selbst nach jahrelangem Konsum, nach einer gewissen Abstinenzzeit die kognitiven Leistungen wieder normalisiert haben und keine nachhaltigen Beeinträchtigungen hatten. Dass der Konsum als solches dumm oder faul macht, ist nicht erwiesen. Es kommt jedoch auf die konsumierende Person und deren Erfahrungen an. Des Weiteren haben verschiedene Sorten von Cannabisblüten auch verschiedene Wirkungen, da sie sich in der Wirkstoffzusammensetzung, also die Gehälter der Cannabinoide (bspw. CBD und THC) stark unterscheiden können. Manche Sorten wirken eher beruhigend, entspannend und schlaffördernd (was bei manchen Krankheitsbildern in der Medizin durchaus ein gewollter Effekt ist) und andere wiederum können euphorisierend wirken.
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