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Wie genau wird eine Darmreinigung mit Flohsamenschalen durchgeführt und wie lange?

Flohsamenschalen enthalten viele Schleimstoffe und Ballaststoffe, die für die Wirkung im Magen-Darm-Trakt verantwortlich sind. Es handelt sich um ein natürliches Quellmittel, dass die Bewegung des Darms erhöht und insgesamt regulierend auf den Darm einwirkt.Bei der Darmreinigung mit Flohsamenschalen, werden 4 mal täglich jeweils ein gehäufter Teelöffel in rund 200ml Wasser eingerührt (täglich entspricht das etwa 16 Gramm). Lassen Sie dies einige Minuten in dem Wasser quellen bevor Sie es trinken. Anschließend sollten Sie mindestens ein weiteres Glas Wasser trinken und achten Sie auch über Tag auf eine ausreichende Wasserzufuhr.Flohsamenschalen haben keine drastische abführende Wirkung, daher tritt in der Regel die gewünschte Wirkung erst nach 2-3 Tagen auf. Da die Flohsamenschalen die Aktivität im Magen-Darm steigern, kann es gerade zu Beginn zu Blähungen, gelegentlich auch leichten Krämpfen, kommen.
Sie werden wahrscheinlich durch die quellende Wirkung der enthaltenden Ballaststoffe auch ein Sättigungsgefühl bemerken. Empfehlenswert ist die Einnahme mindestens 30 Minuten vor einer Mahlzeit.Eine Darmreinigung mit Flohsamenschalen können Sie bedenkenlos eine Woche durchführen.
Bei Beschwerden im Verdauungstrakt sollten Sie jedoch Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt halten. Achten Sie beim Kauf darauf, dass es Flohsamen in unterschiedlichen Formen zu kaufen gibt. Es gibt ganzen Flohsamen, Flohsamenschalen oder auch gepulverte Flohsamenschalen. Letzteres wird auch in Kapseln angeboten. Die ganzen Flohsamen sollten vor der Verwendung eingeweicht werden. Die Anwendung wird hier häufig als eher unangenehmer empfunden. Gerne beraten wir Sie zum richtigen Produkt.
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Was sind Nebenwirkungen von medizinischem Cannabis?

Bei medizinischem Cannabis können, wie bei jedem anderen Medikament auch, unerwünschte Nebenwirkungen auftreten. Zu den häufigsten Nebenwirkungen bei einer Therapie mit Medizinalcannabis oder cannabisbasierten Arzneimitteln zählen:MüdigkeitSchwindelÜbelkeitMundtrockenheitgerötete AugenSteigerung des ApetitsEuphorieVerringerte AufmerksamkeitsfähigkeitErhöhte HerzfrequenzZur Vermeidung von Nebenwirkungen empfiehlt es sich beispielsweise, mit einer niedrigen Dosis zu beginnen und diese erst sukzessive, bei erwiesener Verträglichkeit beim Patienten, zu erhöhen. Durchschnittlich bricht jeder vierte Patient (Zwischenstand der Cannabisbegleiterhebung 2020) die Behandlung mit Cannabis wegen der Nebenwirkungen ab; nach aktuellen Schätzungen bricht jeder dritte Patient aus diesem Grund die Behandlung mit Cannabis ab. Patienten, bei denen psychische Vorerkrankungen oder Herz-Kreislauf-Störungen vorliegen sollten von der Einnahme von medizinischen Cannabis absehen, da sich die Krankheit durch die Einnahme von Medizinalcannabis unter Umständen verschlimmern kann. Auch Schwangeren bzw. stillenden Müttern und jungen Erwachsenen (unter 21 Jahren) wird von der Einnahme abgeraten.Nicht jeder Cannabiskonsument ist zugleich auch abhängig oder läuft Gefahr abhängig zu werden. Hier spielen andere Faktoren eine weitaus größere Rolle als der bloße Cannabiskonsum. Man spricht hier von psychosozialen Risikofaktoren; diese beinhalten unter anderem:Psychische Gesundheit und eventuelle psychische VorerkrankungenDrogenkonsum im Freundeskreisfrühes Einstiegsalter (16 Jahre oder jünger)soziale Perspektivlosigkeit, z.B. Arbeitslosigkeit negative Lebensereignisse, z.B. Verlassenwerden vom PartnerIm Zuge einer medizinisch begleiteten Therapie mit Cannabis ließ sich bislang noch keine Abhängigkeit feststellen.
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Übernimmt die Krankenkasse die Kosten von medizinischem Cannabis?

Seit dem Inkrafttreten des “Cannabis als Medizin"-Gesetzes im Jahr 2017, sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten einer ärztlich verordneten Therapie mit Cannabis oder Cannabisarzneimittel zu übernehmen. Der Antrag zur Kostenübernahme darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden - aktuell werden immer noch ca. 40% aller Anträge auf Kostenübernahme abgelehnt. Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist, dass beim Patienten eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt, eine allgemein anerkannte alternative Behandlung nicht zur Verfügung steht oder bereits erfolglos stattgefunden hat und eine Einschätzung des Arztes, dass die Therapie mit Cannabis die Beschwerden bzw. den Krankheitsverlauf des Patienten positiv beeinflusst.Sollte die Krankenkasse den Antrag auf Kostenübernahme ablehnen, muss der Patient eine schriftlichen Widerspruch gegen die Entscheidung einreichen. Das Rezept behält in diesem Fall weiterhin seine Gültigkeit, muss jedoch vom Patienten aus eigener Tasche bezahlt werden. Bei einem Privatrezept muss der Patient die Kosten der Therapie zunächst selbst bezahlen, kann aber bei der privaten Krankenversicherung im Anschluss, gegen Vorlage der Rechnung, nachträglich erstattet werden. Bei einem Kassenrezept übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in den meisten Fällen die Kosten der Therapie direkt.Generell gilt bei einem Kostenübernahmeantrag bei Cannabismedikamenten eine Frist von drei Wochen, sollte zur Prüfung der medizinische Dienst der Krankenkassen eingeschaltet werden, kann diese bis zu fünf Wochen betragen. Bei Ablehnung der Kostenübernahme und anschließendem schriftlichen Widerspruch des Patienten kann das weitere Prozedere bis zu drei Monaten dauern. Bei Palliativpatienten wird über den Antrag innerhalb von drei Tagen entschieden; die Genehmigungsquote hier liegt bei nahezu 100%, weswegen der Kostenübernahmeantrag in der Palliativmedizin zukünftig (laut Beschluss des G-BA vom 25.10.2022) zukünftig komplett entfallen soll.
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Welche Ärzte dürfen medizinisches Cannabis verschreiben?

Jeder niedergelassene Arzt in Deutschland (mit Ausnahme von Zahn-und Tierärzten) darf derzeit Cannabis verschreiben. Ein aktueller Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gibt Hinweise darauf, dass die Verordnung von Medizinalcannabis künftig nur noch durch Fachärzte erfolgen soll. Es bleibt abzuwarten, ob dies tatsächlich Einzug in eine Gesetzesänderung nimmt.Cannabisblüten- und Extrakte bzw. Arzneimittel werden vom Arzt über ein Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) verschrieben. Dieses muss unter anderem folgende Angaben enthalten.Eindeutige Arzneimittelbezeichnung DarreichungsformMenge in Gramm oder Milliliter (hier gilt es zu beachten, dass pro BtM-Rezept maximal 100.000mg bzw. 100g Cannabisblüten pro Monat verschrieben werden dürfen. Sollte die Höchstmenge überschritten werden, muss dies von ärztlicher Seite entsprechend gekennzeichnet sein.)Gebrauchsanweisung zu Einzel- oder maximalen Tagesdosen Es steht aber auch die Entlassung von Cannabis aus den Betäubungsmittelrichtlinien im Raum. Dies würde bedeuten, dass Cannabis ggf in Zukunft über normale Rezepte von den Ärzten verschrieben werden könnten. Für den Patienten würde dies viele Erleichterungen im Umgang mit Cannabis mit sich bringen.Da Cannabisblüten oder Fertigarzneimittel aktuell über ein Betäubungsmittelrezept verschrieben werden, ist zu beachten, dass diese nach Ausstellung des Rezeptes maximal 7 Tage gültig sind. Das heißt, wenn der Arzt montags ein BtM-Rezept ausstellt, muss dieses spätestens am darauf folgenden Montag in der Apotheke eingelöst werden, ansonsten verliert es seine Gültigkeit. 
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Darf ich mit medizinischem Cannabis Auto fahren?

Generell gilt das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von THC als Ordnungswidrigkeit und wird mit dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet, die erst nach einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und einer nachgewiesenen, einjährigen Abstinenz wieder erlangt werden kann. Patienten, die ärztlich verordnete Cannabispräparate zu sich nehmen, dürfen am Straßenverkehr teilnehmen - vorausgesetzt, der Patient ist körperlich und psychisch in der Lage, das Fahrzeug sicher zu führen. Hierfür muss der Patient vor dem Fahrtantritt eine ehrliche Selbsteinschätzung vornehmen, ob er sich hierzu in der Lage sieht. Desweiteren wird angenommen, dass das entsprechende Präparat zuverlässig nach ärztlicher Anordnung eingenommen wird, keine dauerhaften Leistungsbeeinträchtigungen zu beobachten sind, die Grunderkrankung kein Risiko in der Verkehrssicherheit darstellt und der Patient ein verantwortungsvolles Verhalten im Umgang mit dem Arzneimittel zeigt. Es gibt zwar keine gesetzliche Pflicht, schriftliche Nachweise über die Therapie mit sich zu führen, allerdings empfiehlt es sich, eine Rezeptkopie oder ein ärztliches Attest mit sich zu führen, das die Behandlung bestätigt. Es besteht jedoch ein allgemein verbreiteter Irrglaube, dass das Mitführen des Attest bzw. des Rezeptes automatisch weitere Konsequenzen verhindert. Sollte die Behandlung bzw. die Einnahme von verschriebenen Cannabismedikamenten bei der polizeilichen Kontrolle zum Thema werden, ist die Polizei verpflichtet den Umstand an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde zu melden, welche wiederum dazu verpflichtet ist, ein Eignungsprüfungsverfahren einzuleiten. Patienten sollten das Thema bei einer möglichen Polizeikontrolle nicht von sich aus ansprechen, wenn es jedoch Thema werden sollte, damit transparent und ehrlich umgehen - schließlich begehen Sie als Patient in diesem Fall keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit, sondern nehmen ein ärztlich verschriebenes Medikament ein
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Wie wird medizinisches Cannabis gelagert?

Generell ist medizinisches Cannabis, das richtig getrocknet und gelagert wurde, relativ lange haltbar, jedoch verliert es mit der Zeit an Wirkung und Aroma. Das passiert in der Regel nach 6-12 Monaten, daher wird die Mindesthaltbar bei Medizinalcannabis bei 3-6 Monaten angesetzt, da es als reguliertes und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel eine definierte Potenz mit entsprechenden THC- bzw. CBD-Werten aufweisen muss. Cannabisextrakte oder -Öle können teilweise bis zu einem Jahr lang, ohne Wirkstoffverlust,  gelagert werden.Bei der Lagerung sollte darauf geachtet werden, die Produkte in einer kühlen, lichtgeschützten Umgebung aufzubewahren. Insbesondere direkte Einstrahlung von Sonnenlicht sollte vermieden werden, da in diesem Fall eine chemische Reaktion stattfindet, die die Wirkstoffzusammensetzung nachhaltig verändert: so wird THCA (THC-Säure) zunächst in CBNA (Cannabinol-Säure) und anschließend in CBN (Cannabinol) umgewandelt. Der Wirkstoff CBN gilt als stark beruhigend und schlaffördernd. Cannabisblüten sollten idealerweise in einem luftdichten (falls vorhanden, abgedunkelten) Gefäß gelagert werden, beispielsweise in einem Einmachglas. Des Weiteren sollte man darauf achten, Medizinalcannabis nicht in einer feuchten Umgebung aufzubewahren, wie beispielsweise im Badezimmer. Die Lagertemperatur sollte unter 25°C liegen, die optimale, relative Luftfeuchtigkeit bei der Lagerung liegt im Bereich von 59-63%. Die Lagerung kann auch durch hinzufügen sogenannter Bovedas optimiert werden. Bovedas sind kleine Beutel mit zu beiden Seiten durchlässigen Membranen. Sie enthalten eine gesättigte Salzlösung und sorgen für eine automatische Regulierung der Luftfeuchtigkeit in dem Behältnis. Dadurch kann die Lagerbedingung über Wochen sehr konstant gehalten werden. Sobald die Bovedas sich fest anfühlen, müssen sie entsorgt werden, da die Kapazität erschöpft ist.Abgesehen von den spezifischen Anforderungen bei der Lagerung, sollte medizinisches Cannabis, wie jedes andere Arzneimittel auch, nicht in der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden.
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Wie wird medizinisches Cannabis eingenommen?

Es gibt bei medizinischem Cannabis verschiedene Einnahmemöglichkeiten, die gängigsten und einfachsten in der Handhabung sind hierbei:Inhalation (Verdampfen)Bei der Anwendung in einem medizinischen Verdampfer (Vaporisator) werden die getrockneten und zerkleinerten Cannabisblüten auf eine bestimmte Temperatur erhitzt (ca. 200°C), und anschließend inhaliert. Durch die Inhalation gelangen die Wirkstoffe über die Lunge schnell in den Blutkreislauf und die Wirkung tritt bereits nach wenigen Minuten ein und hält ca. drei Stunden an. Orale EinnahmeEs gibt verschiedene Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis die oral eingenommen werden können. Zur Anwendung kommen vor allen Dingen Kapseln, Flüssigkeiten aber auch Sprays.Von der Anwendungsart "Rauchen", vor allem mit Beimengung von Tabak, wird generell abgeraten, da bei der Verbrennung eine Vielzahl von Giftstoffen entsteht, die in den Körper gelangen.Möglich ist auch die Verwendung von getrockneten Cannabisblüten in Gebäck. Dies ist jedoch aus medizinischer Sicht ebenfalls nicht empfohlen, da keine genaue Dosierung möglich ist und die Wirkung stark verzögert eintritt (nach 1-3 Stunden) und sehr heftig ausfallen kann. Die Wirkung hält meist bis zu 8 Stunden an. Die verschiedenen Cannabisblüten (Strains) haben jeweils ein anderes Wirkstoffprofil und damit auch eine unterschiedliche Wirkungsweise. Unterschiede gibt es vor allen Dingen in folgenden AspektenTHC-Gehalt Verhältnis von THC- zu CBD-GehaltTerpenprofilBei stark THC-lastigen Cannabisblüten liegt der CBD-Gehalt meist unter einem Prozent. Während der THC-Gehalt bei manchen Sorten bis zu 29% betragen kann. Bei CBD-lastigen Blüten liegt wiederum der THC-Gehalt meist unter einem Prozent. Unter zusätzlicher Betrachtung des Terpenprofils können erfahrene Cannabisexperten sehr gezielt die gewünschte Wirkung austitrieren. Für gezielte Fragen kannst Du gerne unsere Cannabisexperten kontaktieren.
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Cannabis auf Rezept: Für wen ist das möglich?

Der Anspruch auf Verordnung von medizinischem Cannabis begründet sich für Patienten in § 31 Absatz 6 SGB V.  Die Verordnung ist demnach für Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung unter bestimmten Voraussetzungen möglich:Wenn eine dem medizinischen Standard entsprechende Therapie nicht zur Verfügung steht oder diese nach sorgfältiger Abwägung des behandelnden Arztes im Einzelfall nicht angezeigt ist. Oder wenn eine nicht ganz weit entfernt liegende Aussicht auf Erfolg durch die Therapie mit medizinischem Cannabis vorhanden ist.Damit die Verordnung eines Arztes zu Lasten der Krankenkasse abgerechnet werden kann, muss die Verordnung im Vorfeld von der Krankenkasse genehmigt werden. Die Genehmigung darf dabei nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden. Die häufigsten Indikationen, bei denen eine Therapie mit medizinischem Cannabis zum Einsatz kommt (Zwischenstand der Cannabisbegleiterhebung aus dem Jahr 2020), sind:SchmerzenSpastikenAnorexie (Appetitlosigkeit)Multiple SkleroseÜbelkeit/ErbrechenDepressionenMigräneADHSDarmkrankheitenEpilepsieTic-Störungen/Tourette-SyndromDie Anwendungsgebiete von medizinischem Cannabis sind derzeit Gegenstand verschiedener wissenschaftlicher Studien. Obwohl Cannabis als Heilpflanze schon vor einigen Tausend Jahren Anwendung fand, ist sie in der modernen Medizin erst seit einigen Jahren als Behandlungsoption zugänglich.Bei speziellen Fragen zur Verordnung oder Genehmigung von medizinischem Cannabis kannst Du gerne direkt unsere Experten kontaktieren.
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Ist Cannabiskonsum gefährlich?

Die Wirkung von Cannabis auf das Gehirn wird schon seit einigen Jahren untersucht, wobei verschiedene Studien zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Erwiesenermaßen kann man jedoch sagen, dass der Konsum bei Minderjährigen und jungen Erwachsenen erheblich gefährlicher ist als bei Erwachsenen über 25 Jahren. Grund dafür ist die Entwicklung des Gehirns, die erst ab einem Alter von etwa 25 Jahren als abgeschlossen gilt. So wurde festgestellt, dass konsumierende Jugendliche, im Vergleich zu abstinenten gleichaltrigen Personen, Einbußen bei der Lern- und Gedächtnisleistung hatten. Ob diese bei Jugendlichen von Dauer waren oder reversibel sind, ließ sich bislang noch nicht eindeutig feststellen. Generell lässt sich sagen, dass je jünger der Konsument ist, desto größer die Gefahr ist für bleibende kognitive Schäden. Bei Studien mit Erwachsenen ließ sich feststellen, dass sich, selbst nach jahrelangem Konsum, nach einer gewissen Abstinenzzeit die kognitiven Leistungen wieder normalisiert haben und keine nachhaltigen Beeinträchtigungen hatten. Dass der Konsum als solches dumm oder faul macht, ist nicht erwiesen. Es kommt jedoch auf die konsumierende Person und deren Erfahrungen an. Des Weiteren haben verschiedene Sorten von Cannabisblüten auch verschiedene Wirkungen, da sie sich in der Wirkstoffzusammensetzung, also die Gehälter der Cannabinoide (bspw. CBD und THC) stark unterscheiden können. Manche Sorten wirken eher beruhigend, entspannend und schlaffördernd (was bei manchen Krankheitsbildern in der Medizin durchaus ein gewollter Effekt ist) und andere wiederum können euphorisierend wirken. 
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Sind Hämorrhoiden ansteckend?

Hämorrhoiden sind definitiv nicht ansteckend. Hier braucht man sich keine Sorgen zu machen und auch keine Vorkehrungen zu treffen.Hämorrhoiden sind gut durchblutete Schwellkörper am Ausgang unseres Darmes. Diese Schwellkörper werden von einem gut durchbluteten Netz an Blutgefäßen versorgt. Dies bedeutet, dass grundsätzlich jeder Mensch Hämorrhoiden besitzt, diese machen aber nur dann Beschwerden, wenn sich sich aus unterschiedlichsten Gründen vergrößern. Die Hämorrhoiden haben die Funktion der Darmabdichtung. Sie sorgen zusammen mit den Schließmuskeln dafür, dass eine kontrollierte Darmentleerung stattfinden kann.Bei einer krankhaften Vergrößerung der Hämorrhoiden staut sich das Blut in den Blutgefäßen an und kann nicht mehr ungehindert abfließen. Wir sprechen dann von symptomatischen Hämorrhoiden, da sie Symptome bzw. Beschwerden hervorrufen.Typische Symptome sind Juckreiz, Brennen, Schmerzen, Blutungen und Nässen am Darmausgang.Mögliche Auslöser für die Entstehung von Hämorrhoiden können eine chronische Verstopfung, eine ballaststoffarme Ernährung , Bewegungsmangel aber auch eine Schwangerschaft und weitere Gründe sein.Eine Selbstbehandlung ist nur bei mäßig ausgeprägten Hämorrhoiden sinnvoll. Man stuft die krankhafte Vergrößerung in 4 Schweregrade ein. Bei stärkeren Beschwerden oder Blutungen ist die Rücksprache mit einem Arzt erforderlich.Für Intimfragen können Sie ganz diskret unsere Beratung nutzen.
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Was versteht man unter bestrahlten Cannabisblüten?

Medizinisches Cannabis muss als pharmazeutisches Produkt definierte Qualitätskriterien erfüllen. Vor allem in Hinsicht auf die mikrobielle Kontamination des Produktes gibt es strenge Richtlinien, da ein Naturprodukt hier besonders anfällig ist. Bei der Inhalation könnten anderenfalls Bakterien oder Pilzsporen in die Lunge gelangen und zu Infektionen führen. Gerade bei erkrankten Patienten mit einem schwachen Immunsystem kann dies zu schwerwiegenden Komplikationen bis hin zu Todesfällen führen. Die Bedingungen beim Anbau, der Ernte und Verarbeitung sind zwar streng standardisiert, jedoch lassen sich die erforderlichen Sicherheitsgrenzen der Kontaminationswerte ohne zusätzliche Behandlung nicht einhalten. Aus diesem Grund werden die Cannabisblüten nach der Ernte und Verarbeitung zur Dekontaminierung zusätzlich mit Gammastrahlung behandelt, um das Risiko einer möglichen mikrobiellen Kontamination zu minimieren. Durch diese Behandlung erhält man ein keimfreies Produkt. Da es sich bei medizinischen Cannabisblüten um getrocknetes Material handelt, hat die Bestrahlung keinen Einfluss auf die Zellen der Pflanzen und auf die Wirkung des Produktes. Generell gilt die Gamma-Bestrahlung als sichere Methode zur Dekontaminierung. Sie wird bereits in der Lebensmittel- als auch Pharmaindustrie seit Jahrzehnten angewendet.Eine zweite Methode der Bestrahlung, die gelegentlich bei Cannabisblüten zur Anwendung kommt, ist das sogenannte e-Beam Verfahren. E-Beam, auch als Elektronenstrahl bekannt, ist ein Strahl von Elektronen, die unter hohem Druck und hoher Energie beschleunigt werden. E-Beams werden in einer Vakuumkammer erzeugt und sind in der Lage, Materialien auf molekularer Ebene zu beeinflussen und mikrobiellen Befall in kürzester Zeit abzutöten. Dieses Verfahren ist allerdings recht kostenintensiv und kommt daher seltener zum Einsatz. Cannabisblüten werden darüber hinaus aber auch gelegentlich mit ultraviolettem Licht bestrahlt, um ihre Wirkung zu verstärken oder um bestimmte Eigenschaften hervorzuheben. Durch die Bestrahlung mit ultraviolettem Licht können bestimmte chemische Verbindungen, die sogenannten Terpene, in den Cannabisblüten verändert werden. Terpene sind Verbindungen, die für den typischen Geschmack und Geruch von Cannabis verantwortlich sind und auch bestimmte gesundheitliche Wirkungen haben können.
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Wann ist ein CBD-Produkt ein Arzneimittel?

Zu dieser Fragestellung werden unterschiedliche Definitionen diskutiert. Es gibt aber vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Aussage, die herangezogen werden kann. Demnach gelten CBD-Produkte ab einer täglichen Aufnahmemenge von 18mg CBD (Cannabidiol) als Arzneimittel. Das BfArM sieht ab dieser Aufnahmemenge für den menschlichen Körper eine nicht mehr auszuschließende Beeinflussung von physiologischen Vorgängen. Unterhalb dieses Grenzwertes können CBD-Produkte theoretisch als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden. Das Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat klar geäußert, dass CBD-Produkte entweder eine Zulassung als Arzneimittel oder eine Zulassung als "neuartige Lebensmittel" beantragen müssen, um verkehrsfähig zu sein.Da CBD-Produkte erst seit wenigen Jahren bekannt sind, werden sie als "neuartige Lebensmittel" behandelt und müssen nach der Novel Food-Verordnung zugelassen werden. In der Praxis ist dies allerdings eine Hürde, die zur Zeit nicht zu überwinden ist, da die Bedingungen für eine Zulassung unter der Novel Food-Verordnung noch nicht klar definiert sind. Aktuell liegen viele Anträge zur Zulassung vor, diese wurden aber vorerst gestoppt, da weitere Informationen für eine finale Entscheidung erforderlich sind. Es bleibt abzuwarten, wie es hier in den kommenden Monaten weitergeht.Anders ist die rechtliche Situation im Bereich von Kosmetika (äußerliche Anwendung). Hier sind die Voraussetzungen für die Hersteller deutlich einfacher. Unter Einhaltung der EU-Kosmetikverordnung können Hersteller ihre Produkte ohne einen Zulassungsprozess in den Markt bringen. Da der Inhaltsstoff CBD zu den offiziell zugelassenen Inhaltsstoffen in Kosmetika zählt, spricht rechtlich nichts gegen den breiten Einsatz in Kosmetika. Aus diesem Grunde sehen wir am Markt viele CBD-Produkte, die als Kosmetikum vertrieben werden, wie Gele, Mundsprays oder Hautpflegeprodukte. Es ist dabei zu beachten, dass die diskutierten Wirkungen von CBD abhängig von einer bestimmten Konzentration im Blutkreislauf eintreten. Diese Konzentrationen sind durch Kosmetika mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zu erreichen. Daher verspricht die Werbung bzw. Produktbeschreibung oftmals Dinge, die in der Realität von den Produkten nicht erzielt werden können. Es gibt daher aktuell nur zwei Arten von CBD-haltigen Produkten, die in Deutschland verkehrsfähig sind, verschreibungspflichtige Arzneimittel und Kosmetika.
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Darf ich mit medizinischem Cannabis verreisen?

Grundsätzlich ist es möglich, mit medizinischen Cannabis im Gepäck zu verreisen. Es kommt jedoch immer auf das Land an, in das Sie verreisen möchten.In manchen Ländern ist auch der medizinische Gebrauch von Cannabis illegal. Es gibt außerhalb Europas keine internationalen Bestimmungen zur Einfuhr von medizinischem Cannabis bzw. Betäubungsmitteln (BTM). Es empfiehlt sich, einen Termin bei der Botschaft des Ziellandes zu machen, um diesen Aspekt vorab zu klären.Sollten Sie Betäubungsmittel ins Ausland mitnehmen, ist hierfür eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung von der Bundesopiumstelle in Bonn zu beantragen, was jedoch ein sehr zeitintensives Verfahren darstellt. Empfehlenswert ist es, ein ärztliches Attest in mehreren Sprachen mit sich zu führen, welche vom zuständigen obersten Landesgesundheitsamt beglaubigt werden müssen. In Europa bzw. im Schengen-Raum sind die Bestimmungen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln in Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens klar definiert: Es ist eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die von der obersten Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden muss. Die Beglaubigung ist anschließend maximal 30 Tage gültig.Die Einnahme von medizinischen Cannabisblüten im öffentlichen Raum (gemäß ärztlicher Anweisung) ist in Deutschland zwar nicht verboten, jedoch sollten Sie in diesem Fall bedenken, dass es für unbeteiligte Personen nicht ersichtlich ist, ob Sie ein Patient sind, der ein ärztlich verordnetes Medikament zu sich nimmt, oder ein Freizeitkonsument, der Cannabis illegalerweise auf dem Schwarzmarkt erworben hat. In anderen Ländern sind die gesetzlichen Bestimmungen unterschiedlich und hier gilt es, sich im Vorfeld über das jeweilige Reiseland zu informieren.Empfehlenswert ist es, eine Kopie des Rezeptes oder ein Attest mit sich zu führen, dass Ihren Patientenstatus belegt und, falls möglich, von der Einnahme in öffentlichen Räumen abzusehen. Für gezielte Reisepläne kannst Du uns gerne mit Deinen Fragen kontaktieren. Wir geben Die gerne detailliertere Hinweise, worauf Du achten solltest.
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Macht Cannabis unfruchtbar?

In verschiedenen Studien wurde die Wirkung von THC auf die männliche Fruchtbarkeit untersucht.  Eventuelle Vorerkrankungen und der Lebensstil, wobei hier unter anderem Stress, Einnahme von Medikamenten, Alkohol und andere Drogen eine Rolle spielen, sind bei dieser Thematik ebenfalls von Relevanz. Es wurde festgestellt, dass Spermien von Männern, die regelmäßig Cannabis konsumierten, im Vergleich zu denen nicht konsumierender Männer zwar hyperaktiv waren, ihre Energie jedoch schon verbraucht war, bevor sie das Ei erreichen konnten. Weiterhin wurde festgestellt, dass mit THC behandelte Spermien ein gewisses Enzym nicht mehr freisetzen, das vonnöten ist, um die Schutzschicht der Eizelle zu durchbrechen. Ist gibt somit Hinweise darauf, dass regelmäßiger Cannabiskonsum bei Männern zu Problemen in der Fortpflanzung führen kann. Wenn gleich die Studienlage in den kommenden Jahren noch weitere Aufschlüsse erbringen muss.In einer separaten Studien wurde  ebenso festgestellt, dass sich häufiger Cannabiskonsum auch auf die Fruchtbarkeit von Frauen auswirken kann. Dabei wurde festgestellt, dass Frauen, die regelmäßige Cannabiskonsumenten waren, eine etwa 40% geringere Chance hatten, schwanger zu werden. Als mögliche Ursachen wurde angeführt, dass es Unterschiede bei einem gewissen Fortpflanzungshormon gab, das am Eisprung beteiligt ist. Außerdem wurde in vorherigen Tierversuchen festgestellt, dass Cannabiskonsum die Gebärmutterschleimhaut verändern kann, was es dem Embryo schwerer mache sich einzunisten. In der Studie wurde jedoch darauf verwiesen, dass die untersuchte Personengruppe zu klein gewesen sei, um definitive Ergebnisse auf den Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und der Fruchtbarkeit von Frauen zu liefern. Die Studie diene lediglich als Hinweis auf einen Zusammenhang. Es wird jedoch bei einem Kinderwunsch definitiv vom Cannabiskonsum abgeraten.
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