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Was ist medizinisches Cannabis und wie bekomme ich es verordnet?

Von medizinischem Cannabis spricht man, sofern Cannabis zur Behandlung oder Linderung von Beschwerden, Symptomen, Erkrankungen anstatt zum Genuss konsumiert wird. Grundsätzlich ist es erst einmal das bekannte Cannabis. Medizinisches Cannabis unterliegt dabei aber strengen pharmazeutischen Qualitätsstandards, um einen gleichbleibenden Wirkstoffgehalt sicherzustellen und das Vorhandensein von Pestiziden, Schimmelpilzen oder auch Streckmitteln auszuschließen.Zudem gibt es auf dem Markt ganz unterschiedliche Cannabis-Sorten, die sich in der Zusammensetzung ihrer Inhaltsstoffe unterscheiden. Je nach Beschwerdebild werden daher unterschiedliche Cannabisprodukte bei den Patienten eingesetzt, um den bestmöglichen Erfolg zu erzielen. Hierbei spielt vor allen Dingen die Zusammensetzung der für die Wirkung verantwortlichen Stoffe THC und CBD eine Rolle.Seit März 2017 ist es Ärzten in Deutschland per Gesetz erlaubt, Cannabisblüten und -zubereitungen in pharmazeutischer Qualität zu verschreiben. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen unter definierten Voraussetzungen die Kosten der Behandlung. Ich rate Ihnen daher, sich mit Ihrem behandelnden Arzt kurzzuschließen. Gerne stehen wir Ihnen bei der Optimierung der Therapie im Zusammenspiel mit dem behandelnden Arzt zur Seite. Um Ihre Situation individuell einschätzen zu können, können Sie Ihre Frage auch direkt an unsere Cannabis-Experten stellen. Nutzen Sie hierfür einfach den Button unter diesem Beitrag.
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Florian Köster - Cothenius Apotheke Anklam
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Florian Köster

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Wie wird medizinisches Cannabis gelagert?

Generell ist medizinisches Cannabis, das richtig getrocknet und gelagert wurde, relativ lange haltbar, jedoch verliert es mit der Zeit an Wirkung und Aroma. Das passiert in der Regel nach 6-12 Monaten, daher wird die Mindesthaltbar bei Medizinalcannabis bei 3-6 Monaten angesetzt, da es als reguliertes und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel eine gewisse Potenz mit entsprechenden THC- bzw. CBD-Werten aufweisen muss. Cannabisextrakte oder -Öle können teilweise bis zu einem Jahr lang, ohne Wirkstoffverlust,  gelagert werden.Bei der Lagerung sollte darauf geachtet werden, die Produkte in einer kühlen, lichtgeschützten Umgebung aufzubewahren. Insbesondere direkte Einstrahlung von Sonnenlicht sollte vermieden werden, da in diesem Fall eine chemische Reaktion stattfindet, die die Wirkstoffzusammensetzung nachhaltig verändert: so wird THCA (THC-Säure) zunächst in CBNA (Cannabinol-Säure) und anschließend in CBN (Cannabinol) umgewandelt. Der Wirkstoff CBN gilt als stark beruhigend und schlaffördernd. Cannabisblüten sollten idealerweise in einem luftdichten (falls vorhanden, abgedunkelten) Gefäß gelagert werden, beispielsweise in einem Einmachglas. Des Weiteren sollte man darauf achten, Medizinalcannabis nicht in einer feuchten Umgebung aufzubewahren, wie beispielsweise im Badezimmer. Die Lagertemperatur sollte unter 25°C liegen, die optimale, relative Luftfeuchtigkeit bei der Lagerung liegt im Bereich von 59-63%. Abgesehen von den spezifischen Anforderungen bei der Lagerung, sollte medizinisches Cannabis, wie jedes andere Arzneimittel auch, nicht in der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden.
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Wann ist ein CBD-Produkt ein Arzneimittel?

Zu dieser Fragestellung werden unterschiedliche Definitionen diskutiert. Es gibt aber vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Aussage, die herangezogen werden kann. Demnach gelten CBD-Produkte ab einer täglichen Aufnahmemenge von 18mg CBD (Cannabidiol) als Arzneimittel. Das BfArM sieht ab dieser Aufnahmemenge für den menschlichen Körper eine nicht mehr auszuschließende Beeinflussung von physiologischen Vorgängen. Unterhalb dieses Grenzwertes können CBD-Produkte theoretisch als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden. Das Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat klar geäußert, dass CBD-Produkte entweder eine Zulassung als Arzneimittel oder eine Zulassung als "neuartige Lebensmittel" beantragen müssen, um verkehrsfähig zu sein.Da CBD-Produkte erst seit wenigen Jahren bekannt sind, werden sie als "neuartige Lebensmittel" behandelt und müssen nach der Novel Food-Verordnung zugelassen werden. In der Praxis ist dies allerdings eine Hürde, die zur Zeit nicht zu überwinden ist, da die Bedingungen für eine Zulassung unter der Novel Food-Verordnung noch nicht klar definiert sind. Aktuell liegen viele Anträge zur Zulassung vor, diese wurden aber vorerst gestoppt, da weitere Informationen für eine finale Entscheidung erforderlich sind. Es bleibt abzuwarten, wie es hier in den kommenden Monaten weitergeht.Anders ist die rechtliche Situation im Bereich von Kosmetika (äußerliche Anwendung). Hier sind die Voraussetzungen für die Hersteller deutlich einfacher. Unter Einhaltung der EU-Kosmetikverordnung können Hersteller ihre Produkte ohne einen Zulassungsprozess in den Markt bringen. Da der Inhaltsstoff CBD zu den offiziell zugelassenen Inhaltsstoffen in Kosmetika zählt, spricht rechtlich nichts gegen den breiten Einsatz in Kosmetika. Aus diesem Grunde sehen wir am Markt viele CBD-Produkte, die als Kosmetikum vertrieben werden, wie Gele, Mundsprays oder Hautpflegeprodukte. Es ist dabei zu beachten, dass die diskutierten Wirkungen von CBD abhängig von einer bestimmten Konzentration im Blutkreislauf eintreten. Diese Konzentrationen sind durch Kosmetika mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zu erreichen. Daher verspricht die Werbung bzw. Produktbeschreibung oftmals Dinge, die in der Realität von den Produkten nicht erzielt werden können. Es gibt daher aktuell nur zwei Arten von CBD-haltigen Produkten, die in Deutschland verkehrsfähig sind, verschreibungspflichtige Arzneimittel und Kosmetika.
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Welche Ärzte dürfen medizinisches Cannabis verschreiben?

Jeder niedergelassene Arzt in Deutschland (mit Ausnahme von Zahn-und Tierärzten) darf derzeit noch Cannabis verschreiben. Ein aktueller Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sieht jedoch vor, dass die Verordnung von Medizinalcannabis künftig nur noch durch Fachärzte erfolgen soll. Es bleibt abzuwarten, ob dies auch Einzug in eine Gesetzesänderung nimmt.Cannabisblüten- und Extrakte bzw. Arzneimittel werden vom Arzt über ein Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) verschrieben. Dieses muss unter anderem folgende Angaben enthalten.Eindeutige Arzneimittelbezeichnung DarreichungsformMenge in Gramm oder Milliliter (hier gilt es zu beachten, dass pro BtM-Rezept maximal 100.000mg bzw. 100g Cannabisblüten pro Monat verschrieben werden dürfen. Sollte die Höchstmenge überschritten werden, muss dies von ärztlicher Seite entsprechend gekennzeichnet sein.)Gebrauchsanweisung zu Einzel- oder maximalen Tagesdosen Des Weiteren besteht im Rahmen einer genehmigten Therapie mit Cannabis die Pflicht an einer anonymisierten Begleiterhebung teilzunehmen. Die gesammelten Daten müssen vom Arzt nach einem Jahr an das Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM) übermittelt werden und enthalten u.a. Angaben zum Patienten (Alter und Geschlecht, keine Namen),  zum Krankheitsbild (Diagnose, Dauer, vorherige Therapien, etc.), eventuelle Nebenwirkungen durch Cannabis bzw. wie Cannabis sich auf die Lebensqualität des  Patienten ausgewirkt hat, parallel verordnete Medikamente und Gründe für einen eventuellen Therapieabbruch.Da Cannabisblüten- oder Fertigarzneimittel über ein Betäubungsmittelrezept ausgestellt werden, sind diese nach Ausstellung des Rezeptes maximal 7 Tage gültig. Das heißt, wenn der Arzt montags ein BtM-Rezept ausstellt, muss dieses spätestens am darauf folgenden Montag in der Apotheke eingelöst werden, ansonsten verliert es seine Gültigkeit. 
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Übernimmt die Krankenkasse die Kosten von medizinischem Cannabis?

Seit dem Inkrafttreten des “Cannabis als Medizin"-Gesetzes im Jahr 2017, sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten einer ärztlich verordneten Therapie mit Cannabis oder Cannabisarzneimittel zu übernehmen. Der Antrag zur Kostenübernahme darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden - aktuell werden immer noch ca. 40% aller Anträge auf Kostenübernahme abgelehnt. Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist, dass beim Patienten eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt, eine allgemein anerkannte alternative Behandlung nicht zur Verfügung steht oder bereits erfolglos stattgefunden hat und eine Einschätzung des Arztes, dass die Therapie mit Cannabis die Beschwerden bzw. den Krankheitsverlauf des Patienten positiv beeinflusst.Sollte die Krankenkasse den Antrag auf Kostenübernahme ablehnen, muss der Patient eine schriftlichen Widerspruch gegen die Entscheidung einreichen. Das Rezept behält in diesem Fall weiterhin seine Gültigkeit, muss jedoch vom Patienten aus eigener Tasche bezahlt werden. Bei einem Privatrezept muss der Patient die Kosten der Therapie zunächst selbst bezahlen, kann aber bei der privaten Krankenversicherung im Anschluss, gegen Vorlage der Rechnung, nachträglich erstattet werden. Bei einem Kassenrezept übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in den meisten Fällen die Kosten der Therapie direkt.Generell gilt bei einem Kostenübernahmeantrag bei Cannabismedikamenten eine Frist von drei Wochen, sollte zur Prüfung der medizinische Dienst der Krankenkassen eingeschaltet werden, kann diese bis zu fünf Wochen betragen. Bei Ablehnung der Kostenübernahme und anschließendem schriftlichen Widerspruch des Patienten kann das weitere Prozedere bis zu drei Monaten dauern. Bei Palliativpatienten wird über den Antrag innerhalb von drei Tagen entschieden; die Genehmigungsquote hier liegt bei nahezu 100%, weswegen der Kostenübernahmeantrag in der Palliativmedizin zukünftig (laut Beschluss des G-BA vom 25.10.2022) zukünftig komplett entfallen soll.
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Was sind Nebenwirkungen von medizinischem Cannabis?

Bei medizinischem Cannabis können, wie bei jedem anderen Medikament auch, unerwünschte Nebenwirkungen auftreten. Zu den häufigsten Nebenwirkungen bei einer Therapie mit Medizinalcannabis oder cannabisbasierten Arzneimitteln zählen:MüdigkeitSchwindelÜbelkeitMundtrockenheitgerötete AugenSteigerung des ApetitsEuphorieVerringerte AufmerksamkeitsfähigkeitErhöhte HerzfrequenzZur Vermeidung von Nebenwirkungen empfiehlt es sich beispielsweise, mit einer niedrigen Dosis zu beginnen und diese erst sukzessive, bei erwiesener Verträglichkeit beim Patienten, zu erhöhen. Durchschnittlich bricht jeder vierte Patient (Zwischenstand der Cannabisbegleiterhebung 2020) die Behandlung mit Cannabis wegen der Nebenwirkungen ab; nach aktuellen Schätzungen bricht jeder dritte Patient aus diesem Grund die Behandlung mit Cannabis ab. Patienten, bei denen psychische Vorerkrankungen oder Herz-Kreislauf-Störungen vorliegen sollten von der Einnahme von medizinischen Cannabis absehen, da sich die Krankheit durch die Einnahme von Medizinalcannabis unter Umständen verschlimmern kann. Auch Schwangeren bzw. stillenden Müttern und jungen Erwachsenen (unter 21 Jahren) wird von der Einnahme abgeraten.Nicht jeder Cannabiskonsument ist zugleich auch abhängig oder läuft Gefahr abhängig zu werden. Hier spielen andere Faktoren eine weitaus größere Rolle als der bloße Cannabiskonsum. Man spricht hier von psychosozialen Risikofaktoren; diese beinhalten unter anderem:Psychische Gesundheit und eventuelle psychische VorerkrankungenDrogenkonsum im Freundeskreisfrühes Einstiegsalter (16 Jahre oder jünger)soziale Perspektivlosigkeit, z.B. Arbeitslosigkeit negative Lebensereignisse, z.B. Verlassenwerden vom PartnerIm Zuge einer medizinisch begleiteten Therapie mit Cannabis ließ sich bislang noch keine Abhängigkeit feststellen.
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Macht Cannabis unfruchtbar?

In verschiedenen Studien wurde die Wirkung von THC auf die männliche Fruchtbarkeit untersucht.  Eventuelle Vorerkrankungen und der Lebensstil, wobei hier unter anderem Stress, Einnahme von Medikamenten, Alkohol und andere Drogen eine Rolle spielen, sind bei dieser Thematik ebenfalls von Relevanz. Es wurde festgestellt, dass Spermien von Männern, die regelmäßig Cannabis konsumierten, im Vergleich zu denen nicht konsumierender Männer zwar hyperaktiv waren, ihre Energie jedoch schon verbraucht war, bevor sie das Ei erreichen konnten. Weiterhin wurde festgestellt, dass mit THC behandelte Spermien ein gewisses Enzym nicht mehr freisetzen, das vonnöten ist, um die Schutzschicht der Eizelle zu durchbrechen. Ist gibt somit Hinweise darauf, dass regelmäßiger Cannabiskonsum bei Männern zu Problemen in der Fortpflanzung führen kann. Wenn gleich die Studienlage in den kommenden Jahren noch weitere Aufschlüsse erbringen muss.In einer separaten Studien wurde  ebenso festgestellt, dass sich häufiger Cannabiskonsum auch auf die Fruchtbarkeit von Frauen auswirken kann. Dabei wurde festgestellt, dass Frauen, die regelmäßige Cannabiskonsumenten waren, eine etwa 40% geringere Chance hatten, schwanger zu werden. Als mögliche Ursachen wurde angeführt, dass es Unterschiede bei einem gewissen Fortpflanzungshormon gab, das am Eisprung beteiligt ist. Außerdem wurde in vorherigen Tierversuchen festgestellt, dass Cannabiskonsum die Gebärmutterschleimhaut verändern kann, was es dem Embryo schwerer mache sich einzunisten. In der Studie wurde jedoch darauf verwiesen, dass die untersuchte Personengruppe zu klein gewesen sei, um definitive Ergebnisse auf den Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und der Fruchtbarkeit von Frauen zu liefern. Die Studie diene lediglich als Hinweis auf einen Zusammenhang. Es wird jedoch bei einem Kinderwunsch definitiv vom Cannabiskonsum abgeraten.
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Ist Cannabiskonsum gefährlich?

Die Wirkung von Cannabis auf das Gehirn wird schon seit einigen Jahren untersucht, wobei verschiedene Studien zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Erwiesenermaßen kann man jedoch sagen, dass der Konsum bei Minderjährigen und jungen Erwachsenen erheblich gefährlicher ist als bei Erwachsenen über 25 Jahren. Grund dafür ist die Entwicklung des Gehirns, die erst ab einem Alter von etwa 25 Jahren als abgeschlossen gilt. So wurde festgestellt, dass konsumierende Jugendliche, im Vergleich zu abstinenten gleichaltrigen Personen, Einbußen bei der Lern- und Gedächtnisleistung hatten. Ob diese bei Jugendlichen von Dauer waren oder reversibel sind, ließ sich bislang noch nicht eindeutig feststellen. Generell lässt sich sagen, dass je jünger der Konsument ist, desto größer die Gefahr ist für bleibende kognitive Schäden. Bei Studien mit Erwachsenen ließ sich feststellen, dass sich, selbst nach jahrelangem Konsum, nach einer gewissen Abstinenzzeit die kognitiven Leistungen wieder normalisiert haben und keine nachhaltigen Beeinträchtigungen hatten. Dass der Konsum als solches dumm oder faul macht, ist nicht erwiesen. Es kommt jedoch auf die konsumierende Person und deren Erfahrungen an. Des Weiteren haben verschiedene Sorten von Cannabisblüten auch verschiedene Wirkungen, da sie sich in der Wirkstoffzusammensetzung, also die Gehälter der Cannabinoide (bspw. CBD und THC) stark unterscheiden können. Manche Sorten wirken eher beruhigend, entspannend und schlaffördernd (was bei manchen Krankheitsbildern in der Medizin durchaus ein gewollter Effekt ist) und andere wiederum können euphorisierend wirken. 
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Wie werde ich schwanger? Was sind die Ursachen für einen unerfüllten Kinderwunsch?

Um schwanger zu werden, sollte zunächst die Antibabypille abgesetzt werden bzw. der Partner nicht mehr verhüten. Dann ist es wichtig zum richtigen Zeitpunkt Geschlechtsverkehr zu haben, denn eine Frau kann nur in einem bestimmten Zeitraum schwanger werden. Der beste Zeitpunkt ist ein paar Tage vor dem Eisprung bis zu dem Tag des Eisprungs. Der Tage des Eisprungs liegt bei einem 28-Tage-Zyklus meist am 14. Periodentag. Weiterhin ist es für die Fruchtbarkeit förderlich, sich gesund zu ernähren, sich regelmäßig zu bewegen sowie Nikotin, Alkohol und Drogen zu vermeiden.

Wichtig bei einem Kinderwunsch: Die Einnahme von Folsäure ist für alle Frauen, die schwanger werden wollen, zu empfehlen, da ein Mangel an Folsäure zu Fehlbildungen und Wachstumsstörungen führen kann.Unterstützung, um schwanger zu werden: In der Apotheke gibt es Produkte zur Bestimmung des Eisprungs und der fruchtbaren Tage (Fertilitätsmonitor, Ovulationstest) und Nahrungsergänzungsmittel, deren Einnahme für einen erfüllten Kinderwunsch sinnvoll sein können (z.B. Folsäure, Vitamine, Zink, Eisen etc.). Lass Dich gerne von uns beraten!Sollte eine Schwangerschaft auch nach längerer Zeit ausbleiben ist es ratsam, dass die Frau sich gynäkologisch vorstellt und der Mann sich urologisch untersuchen lässt, um mögliche Ursachen festzustellen.Etwa 5-10% der Paare in Deutschland bleiben ungewollt kinderlos. Bei einem unerfüllten Kinderwunsch ist die Ursache zu 30% bei der Frau, zu 30% bei dem Mann und zu 20% bei beiden zu finden. Bei 20% finden die Ärzte keine Ursache. Die WHO spricht von "Sterilität" eines Paares, wenn die Frau nach einem Jahr ungeschützten und regelmäßigem Geschlechtsverkehr noch nicht schwanger ist. Bei jungen Paaren kann auch länger als ein Jahr abgewartet werden. Ältere Paare über 35 Jahren sollten sich jedoch zügig ärztlich vorstellen, da mit zunehmenden Alter die Fruchtbarkeit abnimmt.Ursachen bei der Frau können sein: Hormonstörungen, Verwachsungen und Fehlbildungen an den Eierstöcken, Endometriose, Chlamydieninfektion, Tumore, Chemotherapie.Beim Mann sind bekannte Ursachen: Verschluss des Samenleiters, eingeschränkte Funktion der Spermien, Infektionen, Krampfadern am Hoden, Hodentumor, Erektionsstörungen, Hodentrauma. Bei beiden können Stress, Alkohol, Nikotin, Medikamente, Übergewicht und Untergewicht eine Rolle spielen.  
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Nadine Freialdenhoven

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