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So funktioniert das E-Rezept

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Welche Ärzte dürfen medizinisches Cannabis verschreiben?

Jeder niedergelassene Arzt in Deutschland (mit Ausnahme von Zahn-und Tierärzten) darf derzeit Cannabis verschreiben. Ein aktueller Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gibt Hinweise darauf, dass die Verordnung von Medizinalcannabis künftig nur noch durch Fachärzte erfolgen soll. Es bleibt abzuwarten, ob dies tatsächlich Einzug in eine Gesetzesänderung nimmt.Cannabisblüten- und Extrakte bzw. Arzneimittel werden vom Arzt über ein Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) verschrieben. Dieses muss unter anderem folgende Angaben enthalten.Eindeutige Arzneimittelbezeichnung DarreichungsformMenge in Gramm oder Milliliter (hier gilt es zu beachten, dass pro BtM-Rezept maximal 100.000mg bzw. 100g Cannabisblüten pro Monat verschrieben werden dürfen. Sollte die Höchstmenge überschritten werden, muss dies von ärztlicher Seite entsprechend gekennzeichnet sein.)Gebrauchsanweisung zu Einzel- oder maximalen Tagesdosen Es steht aber auch die Entlassung von Cannabis aus den Betäubungsmittelrichtlinien im Raum. Dies würde bedeuten, dass Cannabis ggf in Zukunft über normale Rezepte von den Ärzten verschrieben werden könnten. Für den Patienten würde dies viele Erleichterungen im Umgang mit Cannabis mit sich bringen.Da Cannabisblüten oder Fertigarzneimittel aktuell über ein Betäubungsmittelrezept verschrieben werden, ist zu beachten, dass diese nach Ausstellung des Rezeptes maximal 7 Tage gültig sind. Das heißt, wenn der Arzt montags ein BtM-Rezept ausstellt, muss dieses spätestens am darauf folgenden Montag in der Apotheke eingelöst werden, ansonsten verliert es seine Gültigkeit. 
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Cannabis auf Rezept: Für wen ist das möglich?

Der Anspruch auf Verordnung von medizinischem Cannabis begründet sich für Patienten in § 31 Absatz 6 SGB V.  Die Verordnung ist demnach für Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung unter bestimmten Voraussetzungen möglich:Wenn eine dem medizinischen Standard entsprechende Therapie nicht zur Verfügung steht oder diese nach sorgfältiger Abwägung des behandelnden Arztes im Einzelfall nicht angezeigt ist. Oder wenn eine nicht ganz weit entfernt liegende Aussicht auf Erfolg durch die Therapie mit medizinischem Cannabis vorhanden ist.Damit die Verordnung eines Arztes zu Lasten der Krankenkasse abgerechnet werden kann, muss die Verordnung im Vorfeld von der Krankenkasse genehmigt werden. Die Genehmigung darf dabei nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden. Die häufigsten Indikationen, bei denen eine Therapie mit medizinischem Cannabis zum Einsatz kommt (Zwischenstand der Cannabisbegleiterhebung aus dem Jahr 2020), sind:SchmerzenSpastikenAnorexie (Appetitlosigkeit)Multiple SkleroseÜbelkeit/ErbrechenDepressionenMigräneADHSDarmkrankheitenEpilepsieTic-Störungen/Tourette-SyndromDie Anwendungsgebiete von medizinischem Cannabis sind derzeit Gegenstand verschiedener wissenschaftlicher Studien. Obwohl Cannabis als Heilpflanze schon vor einigen Tausend Jahren Anwendung fand, ist sie in der modernen Medizin erst seit einigen Jahren als Behandlungsoption zugänglich.Bei speziellen Fragen zur Verordnung oder Genehmigung von medizinischem Cannabis kannst Du gerne direkt unsere Experten kontaktieren.
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Was versteht man unter bestrahlten Cannabisblüten?

Medizinisches Cannabis muss als pharmazeutisches Produkt definierte Qualitätskriterien erfüllen. Vor allem in Hinsicht auf die mikrobielle Kontamination des Produktes gibt es strenge Richtlinien, da ein Naturprodukt hier besonders anfällig ist. Bei der Inhalation könnten anderenfalls Bakterien oder Pilzsporen in die Lunge gelangen und zu Infektionen führen. Gerade bei erkrankten Patienten mit einem schwachen Immunsystem kann dies zu schwerwiegenden Komplikationen bis hin zu Todesfällen führen. Die Bedingungen beim Anbau, der Ernte und Verarbeitung sind zwar streng standardisiert, jedoch lassen sich die erforderlichen Sicherheitsgrenzen der Kontaminationswerte ohne zusätzliche Behandlung nicht einhalten. Aus diesem Grund werden die Cannabisblüten nach der Ernte und Verarbeitung zur Dekontaminierung zusätzlich mit Gammastrahlung behandelt, um das Risiko einer möglichen mikrobiellen Kontamination zu minimieren. Durch diese Behandlung erhält man ein keimfreies Produkt. Da es sich bei medizinischen Cannabisblüten um getrocknetes Material handelt, hat die Bestrahlung keinen Einfluss auf die Zellen der Pflanzen und auf die Wirkung des Produktes. Generell gilt die Gamma-Bestrahlung als sichere Methode zur Dekontaminierung. Sie wird bereits in der Lebensmittel- als auch Pharmaindustrie seit Jahrzehnten angewendet.Eine zweite Methode der Bestrahlung, die gelegentlich bei Cannabisblüten zur Anwendung kommt, ist das sogenannte e-Beam Verfahren. E-Beam, auch als Elektronenstrahl bekannt, ist ein Strahl von Elektronen, die unter hohem Druck und hoher Energie beschleunigt werden. E-Beams werden in einer Vakuumkammer erzeugt und sind in der Lage, Materialien auf molekularer Ebene zu beeinflussen und mikrobiellen Befall in kürzester Zeit abzutöten. Dieses Verfahren ist allerdings recht kostenintensiv und kommt daher seltener zum Einsatz. Cannabisblüten werden darüber hinaus aber auch gelegentlich mit ultraviolettem Licht bestrahlt, um ihre Wirkung zu verstärken oder um bestimmte Eigenschaften hervorzuheben. Durch die Bestrahlung mit ultraviolettem Licht können bestimmte chemische Verbindungen, die sogenannten Terpene, in den Cannabisblüten verändert werden. Terpene sind Verbindungen, die für den typischen Geschmack und Geruch von Cannabis verantwortlich sind und auch bestimmte gesundheitliche Wirkungen haben können.
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