Stand: März 2024
Die FDA FragDieApotheke GmbH, Nordstraße 102 D, 52353 Düren (Nachfolgend „FDA“ oder „Wir“) freut sich, eine Plattform anzubieten, auf der Sie als Apothekeninhaber mit Sitz in Deutschland (Nachfolgend „Apotheker“) Informationen und Leistungen Ihrer Apotheke(n) bereitstellen können.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Webseite frag-die-apotheke.de und deren Unterseiten sowie für sämtliche Dienstleistungen von FDA gegenüber den Apothekern, die auf anderem Wege (z.B. E-Mail, schriftlich oder (fern)mündlich) angeboten bzw. vereinbart werden. Mit seiner Registrierung zu der Plattform FRAG DIE APOTHEKE erkennt der Apotheker diese AGB als verbindlich an.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
a) FDA bietet unter frag-die-apotheke.de eine dialogbasierte Gesundheitsplattform (Nachfolgend „Plattform“) an, auf der Apotheker den Plattformnutzern (nachfolgend „Nutzer“) Informationen und Leistungen im Zusammenhang mit den Themen zur digitalen Apotheke bereitstellen können.
b) Diese AGB gelten für Vertragsabschlüsse mit „Unternehmern“ mit Sitz in Deutschland. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
c) Der Vertrag über die Produkte und Leistungen kommt ausschließlich zwischen dem Apotheker und dem Nutzer zustande; FDA wird ausdrücklich nicht Vertragspartei.
d) Im Verhältnis zu FDA wird mit dem Apotheker ein Nutzungsvertrag über die Plattform geschlossen.
e) Von diesen AGB abweichende Regelungen und Geschäftsbedingungen des Apothekers finden nur dann Anwendung für das Vertragsverhältnis zwischen FDA und dem Apotheker, soweit FDA diese schriftlich oder in Textform bestätigt.
Die Leistungen von FDA gegenüber dem Apotheker bestehen insbesondere in der Verlinkung von der Plattform auf die eigene Apotheken-Website sowie der Möglichkeit, das eigene Apothekenprofil zu pflegen, u.a. durch Eintragung von Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten.
Einzelheiten zu Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung der einzelnen Leistungspakete.
a) Für die Nutzung der Plattform kann der Apotheker den Zugriff auf seine Apotheke(n) beantragen. Hierbei ist für jedes seiner Apothekenprofile ein eigenes Nutzerkonto erforderlich. Der Apotheker muss durch Hochladen seiner Apothekenbetriebserlaubnis FDA nachweisen, dass er Apothekeninhaber des beantragten Apothekenprofils ist. FDA bestätigt innerhalb von 2 Arbeitstagen die Inhaberschaft.
Durch die Eröffnung des Nutzer-Kontos und Bestätigung der Anmeldung durch FDA kommt zwischen dem Apotheker und FDA ein Vertrag über die Nutzung der Plattform unter Einbeziehung dieser AGB zustande.
Die Buchung erfolgt in folgenden Schritten:
(i) Auswahl der eigenen Apotheke
(ii) Eingabe der Kontaktinformationen des Inhabers und Rechnungsadresse
(iii) Hochladen der Apothekenbetriebserlaubnis (jpg, png, pdf)
(iv) Auswahl der Zahlungsoption und Angabe der Zahlungsinformationen
(v) Bestätigung der gemachten Angaben
(vi) Klick auf den Button „kostenpflichtig bestellen“
b) Für die Erstellung des Apotheken-Kontos müssen der Name und die E-Mail-Adresse korrekt angegeben werden.
c) Der Apotheker hat keinen Anspruch auf Zulassung zu der Plattform, wenn er die Inhaberschaft nicht plausibel belegen kann.
d) Es ist nur Apothekern gestattet, ein Apotheken-Konto für die Nutzung der Plattform zu erstellen. Andere Unternehmer sind von den Leistungen der FDA für Apotheken ausgeschlossen. Die FDA wird fortlaufend die vorgenannte Berufsgruppenzugehörigkeit des Apothekers prüfen, der Apotheker ist nachweispflichtig.
e) Sollte das Apothekenprofil nicht vorhanden sein oder durch einen anderen Apotheker gepflegt werden (z.B. bei Verkauf), kann der Apotheker die Inhaberschaft über unseren Support beantragen.
f) Es ist Verbrauchern nicht gestattet, ein Apotheken-Konto zu eröffnen.
g) Der Apotheker ist verpflichtet, die Daten in dem Apotheken-Konto zu aktualisieren, sofern sich diese ändern.
h) Die Zugangsdaten zu dem Apotheken-Konto sind geheim zu halten.
i) FDA hält sich vor, Apotheken-Konten, deren Registrierung nicht vollständig abgeschlossen wurde, nach Ablauf von 12 Wochen zu löschen. Auch Apotheken-Konten, deren Leistungspakete durch Ablauf der Laufzeit oder durch Kündigung beendet sind, werden gelöscht. Vor der Löschung der Apotheken-Konten weist FDA den Apotheker auf die bevorstehende Löschung hin und gibt ihm eine angemessene Frist, die Registrierung zu vervollständigen oder das Leistungspaket für das Apotheken-Konto zu verlängern. Sofern gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen oder FDA ein berechtigtes Interesse daran hat, werden die Daten der Apotheke auch nach der Löschung des Apotheken-Kontos gespeichert.
j) FDA stellt dem Apotheker den Zugriff auf die Plattform während der Vertragslaufzeit der gebuchten Leistungspakete zur Verfügung. Die Plattform wird auf Servern betrieben und der Apotheker erhält den Zugriff über den Webaccess mit einem gängigen Browser.
k) Jede, auch vertragswidrige und sonst unberechtigte Verwendung der Zugangsdaten und der Plattform gilt im Verhältnis zu FDA als Verwendung im Auftrag des Apothekers, außer, soweit dieser die unberechtigte Verwendung nicht zu vertreten hat.
l) Erlangt der Apotheker Kenntnis von einem unberechtigten Zugriff auf Zugangsdaten oder seine Apotheken bei der Plattform, wird er FDA unverzüglich in Text- oder Schriftform informieren und betroffene Zugangsdaten ändern oder ändern lassen.
a) Der Apotheker zahlt an FDA eine Gebühr für die Nutzung der Plattform. Die Höhe der Gebühren und der Turnus der Zahlung (z.B. einmalig oder monatlich) richten sich nach der jeweils zum Zeitpunkt der Registrierung aktuellen Gebühren-Übersicht des Leistungspaketes.
b) Alle Gebühren verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
c) Einmalig anfallende Gebühren sind sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlung monatlicher Gebühren werden als Vorschussleistungen zu Beginn der Vertragslaufzeit für die gesamte Vertragslaufzeit fällig. Dem Apotheker stehen für die Zahlung der Gebühren die von FDA angebotenen Zahlungsmethoden (Kreditkarte oder Lastschrift) zur Verfügung. Gegebenenfalls anfallende Zusatzkosten für einen fehlgeschlagenen Forderungseinzug sind von dem Apotheker zu tragen.
d) FDA stellt dem Apotheker die angefallenen Gebühren in dem vereinbarten Turnus in Rechnung. Die Rechnung wird dem Apotheker an die in seinem Apotheken-Konto angegebene Rechnungs-E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt. Der Apotheke kommt ohne weitere Mahnung nach Ablauf von einem Monat nach Eingang der Rechnung in Verzug.
a) Die Verfügbarkeit der Plattform für den Apotheker kann von FDA aus Gründen der Sicherheit, Integrität oder Funktionsfähigkeit der Plattform insgesamt oder einzelner Teile vorübergehend eingeschränkt werden. Insbesondere betrifft dies auch die Beschränkung für die Durchführung von Wartungsarbeiten.
b) Sofern die eingeschränkte Verfügbarkeit für FDA absehbar oder planbar ist, wird FDA den Apotheker rechtzeitig im Voraus darüber informieren und die berechtigten Interessen des Apothekers sowie der Experten dabei angemessen berücksichtigen.
c) Im Falle von unvorhersehbaren Störungen der Verfügbarkeit wird FDA die Apotheker in geeigneter Form informieren.
a) Der Apotheker darf nur solche Informationen auf der Plattform bereitstellen, die nicht gegen Gesetze, diese AGB oder die guten Sitten verstoßen. Die Informationen müssen zutreffend sein und dürfen keine Leistungen versprechen, die der Apotheker nicht anbietet.
b) Der Apotheker hat bei der Erstellung der Informationen sicherzustellen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden und diese rechtmäßig sind. Insbesondere darf der Apotheker für die Informationen nur solche Texte, Bilder und andere Darstellungen verwenden, die er selbst erstellt hat oder an denen er ein Nutzungsrecht erworben hat, das auch die Bereitstellung auf der Plattform umfasst. Bei einer etwaigen Verletzung von Rechten Dritter, stellt der Apotheker FDA nach Maßgabe von nachfolgender Ziffer 13 frei.
c) Der Apotheker ist verpflichtet, die eingestellten Informationen auf der Plattform zu verwalten und aktuell zu halten.
d) Dem Apotheker ist es ausdrücklich untersagt, Werbung in den Informationen auf der Plattform zu betreiben, die die Nutzer von einer Nutzung der Plattform abhalten könnte oder auf Produkte und Leistungen von Wettbewerbern von FDA hinweist.
Die Reihenfolge der Apotheken hängt von der Entfernung zu der vom Nutzer eingestellten Lokalisierung ab. Darüber hinaus kann der Nutzer die angezeigten Apotheken durch die von ihm gesetzten Kriterien in dem eingesetzten Filter verändern.
a) FDA ist berechtigt, einzelne Informationen zu sperren bzw. zu löschen, wenn FDA der Auffassung ist, dass der Inhalt der Information gegen Gesetze, die guten Sitten oder diese AGB verstößt.
FDA berücksichtigt bei der Wahl der Maßnahmen die berechtigten Interessen der Apotheker.
b) Ergibt sich aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte der Verdacht, dass die Zugangsdaten des Apothekers missbraucht oder vertragswidrig genutzt werden, ist FDA berechtigt, den Zugang zu sperren und dem Apotheker neue Zugangsdaten bereitzustellen. Dabei wird FDA die berechtigten Interessen des Apothekers angemessen berücksichtigen
c) FDA ist berechtigt, ein Apotheken-Konto bei einem wiederholten Verstoß des Apothekers gegen diese AGB, Gesetze oder die guten Sitten zu sperren bzw. zu löschen. FDA berücksichtigt bei der Wahl der Maßnahmen die berechtigten Interessen des Apothekers.
d) Erfüllt der Apotheker eine fällige Zahlungsverpflichtung gegenüber FDA nicht, so ist FDA nach vorheriger Abmahnung berechtigt, das Apotheken-Konto so lange zu sperren, bis die fällige Forderung erfüllt wird. Dabei wird FDA die berechtigten Interessen des Apothekers angemessen berücksichtigen.
a) Die Laufzeit des Vertrages bestimmt sich nach dem gültigen Leistungspaket. Umfasst der Vertrag eine auf Dauer angelegte wiederkehrende Leistung, verlängert sich dieser nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um weitere 12 Monate, sofern der Apotheker den Vertrag über einzelne oder alle Leistungspakete nicht rechtzeitig kündigt.
b) Der Apotheker kann diesen Nutzungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. Dafür stellt FDA dem Apotheker eine entsprechende Schaltfläche in seinem Apotheken-Konto bereit.
c) FDA ist berechtigt, den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen.
d) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung der Leistungen von Dritten (z.B. Google) oder ein geänderter Stand der Technik einer Erbringung der vertraglichen Leistungen von FDA bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit entgegenstehen.
e) Hat der Apotheker mehrere Apothekenprofile gebucht, handelt es sich hierbei um jeweils eigenständige Verträge mit einer eigenen Laufzeit und Kündigung.
Für die Nutzung der Plattform ist es erforderlich, dass die Apotheker personenbezogene Daten bereitstellen. Die Hinweise zum Datenschutz von FDA finden Sie in der Datenschutzerklärung.
a) Eine Haftung von FDA auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein
i. bei Nichtvorhandensein einer etwaig garantierten Beschaffenheit;
ii. bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
iii. wenn der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) beruht. Der Begriff Kardinalpflicht beschreibt abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; sowie
iv. wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz von FDA zurückzuführen ist.
b) Bei Verletzung einer Kardinalpflicht (Abs. a lit. iii) ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf einfacher Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden, wobei die Haftung für Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt ist, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre,
c) Die Haftungsbeschränkungen gem. Abs. a und Abs. b gelten sinngemäß auch für FDA‘s Mitarbeiter und Beauftragte.
d) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch diese Vorschrift unberührt.
e) Eine über die vorgenannten Abs. a – d hinausgehende Haftung besteht nicht.
f) Die vertraglichen Haftungsansprüche, soweit sie hiernach beschränkt werden, verjähren nach einem Jahr.
g) Apotheker sind allein dafür verantwortlich, einen Versicherungsschutz mit ausreichender Deckungssumme zu erlangen und aufrecht zu halten, der die angebotenen Produkte, die Nutzer, die Leistung und die eingebrachten Gegenstände schützt. FDA haftet nicht für Schäden, die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Apotheker und dem Nutzer oder in dessen Zusammenhang ergeben.
h) FDA haftet nicht für die Funktionsfähigkeit von Netzen, Leitungen, Diensten oder Rechnern von Dritten, die nicht in ihrem Einflussbereich stehen sowie für unverschuldete Stromausfälle und sonstige Fälle höherer Gewalt.
Der Apotheker stellt FDA von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Apotheken oder sonstige Dritte gegenüber FDA wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die von dem Apotheker erstellten Informationen auf der Plattform geltend machen. Der Apotheker übernimmt die Kosten, die FDA durch die notwendige Rechtsverteidigung (z.B. gesetzliche Anwalts- und Gerichtskosten) gegen diese Ansprüche entstehen. Dies gilt nicht, soweit der Apotheker die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Der Apotheker und der Experte sind verpflichtet, FDA bei der Prüfung und Verteidigung zu unterstützen und insbesondere die dafür erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Der Apotheker erhält Zugang zu seinem Apothekenprofil und kann dieses über ein Apotheken-Dashboard in dem gegebenen Leistungsumfang pflegen. Der einzustellende Leistungsumfang kann sich im Laufe der Vertragslaufzeit verändern. Die Plattform entwickelt sich anhand der Bedürfnisse des Marktes weiter und kann neue Funktionen hinzufügen und nicht genutzte Funktionen abschalten.
Das Paket beinhaltet 12 Monate den kompletten Funktionsumfang von FRAG DIE APOTHEKE. Gesonderte Anschlussgebühren entfallen.
Die für die Buchung anfallenden Gebühren sind als Vorschussleistungen sofort zur Zahlung fällig.
Das Paket ist mit einer Frist von 14 Tagen kündbar. Ein nicht fristgerecht gekündigtes Leistungspaket wird um weitere 12 Monate verlängert. Die weiteren Bedingungen zur Laufzeit und Kündigung gem. 10. dieser AGB gelten entsprechend.
a) Es gilt deutsches Recht.
b) Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
c) Bei Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten anlässlich dieses Vertrages ist ausschließlicher Gerichtsstand Köln.
d) Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
e) Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus diesem Vertrag beruht, ist ausgeschlossen.
f) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.