Begleiterhebung zur ärztlichen Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV)
Cannabis als Medizin hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Im März 2017 wurde die Verordnung von Cannabis zu medizinischen Zwecken durch die damalige Bundesregierung ermöglicht, um Patienten eine alternative Behandlungsmethode zu bieten. Ein wichtiger Aspekt bei der Verwendung von Cannabis als Medizin ist jedoch die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
Dennoch sieht die Praxis heute leider vielfach noch anders aus. Viele Anträge werden von den gesetzlichen Krankenkassen abgelehnt und nicht alle Patienten können sich eine Cannabis-Therapie als Selbstzahler leisten. Die Selbstzahlung ist bei einer gültigen ärztlichen Verordnung grundsätzlich immer möglich und bedarf keiner weiteren Genehmigung.
Dabei müssen laut der aktuellen Regelung die Kosten für die gewählte Darreichungsform (getrocknete Blüten, Kapseln oder Extrakte) von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Kostenübernahme kann durch einen begründeten Antrag bei der eigenen Krankenkasse vor der Erstverordnung beantragt werden.
Um eine Kostenübernahme durch die GKV zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Laut § 31Abs.6 des SGB V (5. Sozialgesetzbuch) muss die Erkrankung des Patient schwerwiegend sein, ohne alternative Therapiemöglichkeit und mit Aussicht auf eine spürbare und positive Verbesserung der Symptomatik oder des Krankheitsverlaufs. Verschreibende Ärzte sind zudem verpflichtet, anonymisierte Daten ihrer Patient:innen für eine Begleitforschung bereitzustellen und zu übermitteln. Diese Begleiterhebung dient der Erstellung eines Studienberichts, aus dem später eine Richtlinie zur Leistungsgewährung für GKV abgeleitet wird.
Obwohl die Verordnung von Cannabis als Medizin seit 2017 ermöglicht wurde, bleibt die Kostenübernahme durch die GKV ein kontroverses Thema. Mit der anonymisierten Begleiterhebung soll die Studienlage verbessert werden, um künftig eine fundierte Entscheidung über die Kostenübernahme treffen zu können.
Wenn Sie eine Therapie beginnen möchten, die von Ihrer Krankenkasse übernommen werden soll, ist es wichtig, den Antrag auf Kostenübernahme möglichst detailliert auszufüllen. Dieser muss vor Beginn der Therapie von der Krankenkasse genehmigt werden.
Leider wird jeder dritte Antrag jedoch von der Krankenkasse abgelehnt, oft aufgrund mangelnder Studien oder unklarem Therapieerfolg. Um diese Hürden zu umgehen, empfehlen wir Ihnen, den Antrag gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt auszufüllen und proaktiv Nachweise beizulegen. Wenn der Antrag genehmigt wurde, müssen Sie nur bei Veränderungen in der Therapieform (z.B. Wechsel von Extrakt auf getrocknete Blüten) einen neuen Antrag stellen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen und Ihren Fall von der Widerspruchstelle der Krankenkassen prüfen zu lassen.
Der Gesetzestext gibt keine konkreten Hinweise darauf, welche Erkrankungen als schwerwiegend anzusehen sind. Im 5. Sozialgesetzbuch ist die Rede von schwerwiegenden Erkrankungen in Zusammenhang mit Erkrankungen, die lebensbedrohlich sind oder die Lebensqualität des Patienten dauerhaft und nachhaltig beeinträchtigen.
Es darf keine alternative Therapiemöglichkeit auf dem Markt vorhanden sein oder diese darf aus ärztlich erklärbaren Gründen nicht zur Anwendung kommen oder sie kam bereits ohne ausreichend Erfolg zum Einsatz.
Cannabis darf nur zum Einsatz kommen, wenn eine begründete Aussicht auf einen spürbaren Erfolg besteht. Der Erfolg kann sich dabei auf eine Verbesserung der Symptome bzw. Beschwerden oder auf den allgemeinen Krankheitsverlauf stützen.
Für die Beantragung einer Kostenerstattung von medizinischem Cannabis ist es erforderlich, einen Fragebogen der jeweiligen Krankasse möglichst detailliert auszufüllen. Zur Prüfung Deines Antrages wird in der Regel der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) hinzugezogen.
Da die Fragen für Laien sehr komplex sind, ist es ratsam, dies gemeinsam mit dem behandelnden Arzt auszufüllen.
Bundesminister Karl Lauterbach hat nach dem Kabinettsbeschluss zum Eckpunktepapier erklärt, dass die Ziele einer kontrollierten Cannabis-Abgabe darauf abzielen, den Konsum von Cannabis zu entkriminalisieren, um damit einen besseren Kinder- und Jugendschutz sowie einen besseren Gesundheitsschutz zu erreichen.
In den letzten Jahren habe man beim Thema Cannabis-Konsum keine wirklichen Erfolge verzeichnen können, weshalb die Drogenpolitik erneuert werden müsse. Als nächsten Schritt wird das Eckpunktepapier nun der EU-Kommission zur rechtlichen Vorprüfung vorgelegt, da Regelungen des Völker- und Europarechts den Umgang mit Suchtstoffen wie Cannabis limitieren und damit die Möglichkeiten begrenzen, das Vorhaben umzusetzen. Erst wenn die Vorprüfung ergibt, dass die geplanten Maßnahmen zur kontrollierten Cannabis-Abgabe rechtlich umsetzbar sind, wird ein Gesetzentwurf erarbeitet und vorgelegt.
Im Eckpunktepapier sind unter anderem vorgesehen, dass Cannabis in lizenzierten Geschäften an Erwachsene zu Genusszwecken abgegeben werden soll, der gewerbliche Anbau und Vertrieb von Genuss-Cannabis staatlich lizenziert und kontrolliert sein soll und Erwerb und Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum zulässig sein sollen, jedoch nur bis zu einer Höchstmenge von 20-30 Gramm.
Der Konsultationsprozess dient dazu, das für die Umsetzung des Vorhabens erforderliche Fachwissen zu bündeln und um die Erfahrungen anderer Länder zu ergänzen.