Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Plattform FRAG DIE APOTHEKE durch Healthcare Professionals

Stand: März 2024

Die FDA FragDieApotheke GmbH, Nordstraße 102 D, 52353 Düren (Nachfolgend „FDA“ oder „Wir“) freut sich, eine Plattform anzubieten, die Sie als Healthcare Professionals mit Sitz in Deutschland (Nachfolgend „Partner“) in Ihre Webseiten und Apps einbinden können.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Webseite frag-die-apotheke.de und deren Unterseiten sowie für sämtliche Dienstleistungen von FDA gegenüber dem Partner, die auf anderem Wege (z.B. E-Mail, schriftlich oder (fern)mündlich) angeboten bzw. vereinbart werden. Mit der Unterzeichnung eines schriftlichen Angebotes zu der Plattform FRAG DIE APOTHEKE erkennt der Partner diese AGB als verbindlich an.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

1. Geltungsbereich und Definitionen

a) FDA bietet unter der Domain frag-die-apotheke.de sowie auch den gegebenenfalls zugehörigen Sub-Domains, Widgets, mobilen Apps und Einbettungen im Rahmen von Drittseiten eine dialogbasierte Gesundheitsplattform (Nachfolgend „Plattform“) an.

b) Kernbestandteil unseres Leistungsangebotes ist die Vermittlung qualifizierter Dienstleistungen im Bereich der Gesundheitsfürsorge. Hierzu bieten wir Endkunden (Nachfolgend „Nutzer“) die Möglichkeit zur dialogbasierten und rein digital gestützten Kontaktaufnahme mit qualifizierten Apothekerinnen und Apothekern, die an unser Netzwerk angeschlossen sind. Diese Fragen werden durch die angeschlossenen Expertinnen und Experten fachkundig beantwortet. Schließlich erhalten Nutzer die Möglichkeit, die Bestellung der von ihnen benötigten Medikamente oder anderer apothekenüblicher Produkte und Leistungen bequem über unsere Plattform abzuwickeln. Hierzu leiten wir die Bestellung jeweils an die von dem Nutzer ausgewählte Apotheke oder sonstige medizinische Anbieter weiter und die Nutzer erhalten Ihre Bestellung bequem nach Hause (click & delivery) oder können Sie beim Leistungserbringer abholen (click & collect).

c) Diese AGB gelten für Vertragsabschlüsse mit Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

d) Der Vertrag über die Produkte und Leistungen kommt ausschließlich zwischen dem Apotheker und dem Nutzer zustande; FDA wird ausdrücklich nicht Vertragspartei.

e) Im Verhältnis zu FDA wird mit dem Partner ein Nutzungsvertrag über die Plattform geschlossen.

f) Von diesen AGB abweichende Regelungen und Geschäftsbedingungen des Partners finden nur dann Anwendung für das Vertragsverhältnis zwischen FDA und dem Partner, soweit FDA diese schriftlich oder in Textform bestätigt.

2. Leistungsrahmen der vermittelten Apothekenberatung

a) Durch die Bereitstellung von Widgets auf ihren Webseiten, ermöglichen die Partner den Kunden einen direkten Zugang zur Plattform von FDA. Die Partner erkennen an, dass die auf der Plattform des Unternehmens verfügbaren Apotheker apothekenübliche Leistungen gemäß den geltenden Gesetzen erbringen. Diese Leistungen umfassen ausschließlich:

  1. die Information und Beratung über Arzneimittel,
  2. das Medikationsmangement,
  3. die Beratung
    1. in Gesundheits- und Ernährungsfragen,
    2. im Bereich Gesundheitserziehung- und aufklärung,
    3. zu Vorsorgemaßnahmen,
    4. über Medizinprodukte,
  4. die Durchführung von einfachen Gesundheitstests,
  5. die Vorbereitung und Durchführung von Schutzimpfungen,
  6. das patientenindividuelle Anpassen von Medizinprodukten sowie
  7. die Vermittlung von gesundheitsbezogenen Daten und
  8. der Vertrieb apothekenüblicher Waren wie Medizinprodukte, die nicht der Apothekenpflicht unterliegen, Mittel sowie Gegenstände und Informationsträger, die der Gesundheit von Menschen und Tieren unmittelbar dienen oder diese fördern, Mittel zur Körperpflege, Prüfmittel, Chemikalien, Reagenzien, Laborbedarf, Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel sowie Mittel zur Aufzucht von Tieren.

b) Die Beratungen basieren auf den den Apothekern vorliegenden Informationen der Kunden und sind nicht als medizinische Diagnose oder Therapie zu verstehen. Diese Leistungen ersetzen keine ärztliche Diagnose oder Behandlung. Sollte der Apotheker während einer Beratung oder Auskunft feststellen, dass die Anfrage des Kunden oder die Situation eine medizinische Diagnose oder Behandlung erfordert, die über den Rahmen seiner Kompetenzen hinausgeht, so wird er den Kunden darauf hinweisen und ihn an den Partner oder einen qualifizierten Arzt verweisen.

3. Leistungsumfang der FDA für die Partner

Die Leistungen von FDA gegenüber dem Partner bestehen insbesondere in der Bereitstellung der Beratungsdienstleistung in Form eines Widgets zur Integration in die eigene Website oder App des Partners.

FDA bindet das Unternehmens- oder Markenlogo des Partners im Sinne eines „Unterstützers der für Endkunden kostenfreien Onlineberatung“ in seine diversen Kommunikationskanäle ein. Hierzu gehören insbesondere die Kommunikationskanäle von FRAG DIE APOTHEKE und #DieDigitaleApotheke.

FDA liefert dem Partner anonymisierte Consumer Insights. Hierzu gehören u.a. Chat-Transkripte und Klickzahlen. In der Regel findet die Bereitstellung monatlich nach Fertigstellung der Datensätze statt.

4. Zustandekommen des Vertragsverhältnisses

a) FDA erstellt dem Partner ein individuelles Angebot für die Nutzung der Plattform. Durch Zeichnung des Angebotes tritt dieses in Kraft und ist Grundlage für das gemeinsame Vertragsverhältnis.
b) Es ist nur Partnern gestattet, das FDA-Widget in eigene Kanäle einzubinden, wenn ein gültiges Vertragsverhältnis besteht. Die Weitergabe des FDA-Widgets ist untersagt.

c) Im Angebot ist geregelt in wie viele unterschiedliche Markenkanäle das Widget eingebunden werden darf. Die URLs müssen im Vorfeld an FDA übermittelt werden.

d) Im Angebot ist geregelt, wie viele Beratungen pro Monat in den vereinbarten Gebühren inkludiert sind. FDA informiert den Partner, sobald diese Anzahl erreicht ist und in Kürze überschritten wird. In der Regel wird schriftlich vereinbart, dass auf ein größeres Leistungsangebot umgestellt wird.

5. Gebühren

a) Der Partner zahlt an FDA eine Gebühr für die Nutzung der Plattform. Die Höhe der Gebühren und der Turnus der Zahlung (z.B. einmalig oder monatlich) richtet sich nach den Vereinbarungen im individuellen Angebot.
b) Alle Gebühren verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
c) Einmalig anfallende Gebühren, wie Einrichtungsgebühren oder individuelle Entwicklungen, sind sofort zur Zahlung fällig. Monatliche Gebühren werden als Vorschussleistungen zu Beginn der Vertragslaufzeit für die gesamte Vertragslaufzeit fällig. Es sei denn, dass im individuellen Angebot eine abweichende Regelung festgehalten wurde.
Die Zahlung erfolgt durch Rechnungsstellung und Banküberweisung auf das Konto von FDA.
d) FDA stellt dem Partner die angefallenen Gebühren in dem vereinbarten Turnus in Rechnung. Die Rechnung wird dem Partner an die angegebene Rechnungs-E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt. Der Partner kommt ohne weitere Mahnung nach Ablauf von einem Monat nach Eingang der Rechnung in Verzug.

6. Verfügbarkeit

a) Die Verfügbarkeit der Plattform für den Partner kann von FDA aus Gründen der Sicherheit, Integrität oder Funktionsfähigkeit der Plattform insgesamt oder einzelner Teile vorübergehend eingeschränkt werden. Insbesondere betrifft dies auch die Beschränkung für die Durchführung von Wartungsarbeiten.
b) Sofern die eingeschränkte Verfügbarkeit für FDA absehbar oder planbar ist, wird FDA den Partner rechtzeitig im Voraus darüber informieren und die berechtigten Interessen des Partners dabei angemessen berücksichtigen.
c) Im Falle von unvorhersehbaren Störungen der Verfügbarkeit wird FDA die Partner in geeigneter Form informieren.

7. Rechte und Pflichten des Partners

a) Der Partner hat ausdrücklich keinen Einfluss auf die pharmazeutische Beratung unserer Apotheker. Partner können FDA Schulungen und Produktinformationen zur Verfügung stellen, um unseren Experten gezielte Informationen zukommen zu lassen. Wenn die Empfehlungen von Produkten des Partners pharmazeutisch sinnvoll sind und dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand entsprechen, werden unsere Experten ihre Empfehlung bevorzugt auf diese Produkte anpassen.
Unsere Experten unterliegen der Berufsordnung für Apotheker.

b) Die Platzierung von Werbung oder Angeboten zählt ausdrücklich nicht zum Leistungsangebot von FDA.

8. Laufzeit und Kündigung

a) Die Laufzeit des Vertrages bestimmt sich nach dem unterzeichneten Angebot.

b) Das Angebot kann eine vereinbarte Vertragslaufzeit beinhalten. In diesem Falle endet das Vertragsverhältnis mit dem Ablauf. Enthält das Angebot eine automatische Vertragsverlängerung, muss der Vertrag 4 Wochen vor der automatischen Vertragsverlängerung schriftlich gekündigt werden.

c) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung der Leistungen von Dritten (z.B. Google) oder ein geänderter Stand der Technik einer Erbringung der vertraglichen Leistungen von FDA bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit entgegenstehen.

9. Datenschutz

Für die DSGVO-konforme Nutzung unserer Plattform ist es erforderlich, dass der Partner seine Datenschutzerklärung anpasst. FDA erhebt personenbezogene Daten und setzt Cookies, um seine Dienstleistung gewährleisten zu können. Die Hinweise zum Datenschutz von FDA finden Sie in der Datenschutzerklärung.

10. Haftungsbeschränkung

a) Eine Haftung von FDA auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein
i. bei Nichtvorhandensein einer etwaig garantierten Beschaffenheit;
ii. bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
iii. wenn der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) beruht. Der Begriff Kardinalpflicht beschreibt abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; sowie
iv. wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz von FDA zurückzuführen ist.
b) Bei Verletzung einer Kardinalpflicht (Abs. a lit. iii) ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf einfacher Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden, wobei die Haftung für Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt ist, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre,
c) Die Haftungsbeschränkungen gem. Abs. a und Abs. b gelten sinngemäß auch für FDA‘s Mitarbeiter und Beauftragte.
d) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch diese Vorschrift unberührt.
e) Eine über die vorgenannten Abs. a – d hinausgehende Haftung besteht nicht.
f) Die vertraglichen Haftungsansprüche, soweit sie hiernach beschränkt werden, verjähren nach einem Jahr.
g) FDA haftet nicht für Schäden, die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen einem Partner und dem Nutzer oder in dessen Zusammenhang ergeben.
h) FDA haftet nicht für die Funktionsfähigkeit von Netzen, Leitungen, Diensten oder Rechnern von Dritten, die nicht in ihrem Einflussbereich stehen sowie für unverschuldete Stromausfälle und sonstige Fälle höherer Gewalt.

11. Schlussbestimmungen

a) Es gilt deutsches Recht.
b) Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
c) Bei Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten anlässlich dieses Vertrages ist ausschließlicher Gerichtsstand Köln.
d) Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
e) Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus diesem Vertrag beruht, ist ausgeschlossen.
f) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.