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Welche Ärzte dürfen medizinisches Cannabis verschreiben?

Jeder niedergelassene Arzt in Deutschland (mit Ausnahme von Zahn-und Tierärzten) darf derzeit Cannabis verschreiben. Ein aktueller Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gibt Hinweise darauf, dass die Verordnung von Medizinalcannabis künftig nur noch durch Fachärzte erfolgen soll. Es bleibt abzuwarten, ob dies tatsächlich Einzug in eine Gesetzesänderung nimmt.Cannabisblüten- und Extrakte bzw. Arzneimittel werden vom Arzt über ein Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) verschrieben. Dieses muss unter anderem folgende Angaben enthalten.Eindeutige Arzneimittelbezeichnung DarreichungsformMenge in Gramm oder Milliliter (hier gilt es zu beachten, dass pro BtM-Rezept maximal 100.000mg bzw. 100g Cannabisblüten pro Monat verschrieben werden dürfen. Sollte die Höchstmenge überschritten werden, muss dies von ärztlicher Seite entsprechend gekennzeichnet sein.)Gebrauchsanweisung zu Einzel- oder maximalen Tagesdosen Es steht aber auch die Entlassung von Cannabis aus den Betäubungsmittelrichtlinien im Raum. Dies würde bedeuten, dass Cannabis ggf in Zukunft über normale Rezepte von den Ärzten verschrieben werden könnten. Für den Patienten würde dies viele Erleichterungen im Umgang mit Cannabis mit sich bringen.Da Cannabisblüten oder Fertigarzneimittel aktuell über ein Betäubungsmittelrezept verschrieben werden, ist zu beachten, dass diese nach Ausstellung des Rezeptes maximal 7 Tage gültig sind. Das heißt, wenn der Arzt montags ein BtM-Rezept ausstellt, muss dieses spätestens am darauf folgenden Montag in der Apotheke eingelöst werden, ansonsten verliert es seine Gültigkeit. 
FRAG DIE APOTHEKE - Cannabis
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Ist Cannabiskonsum gefährlich?

Die Wirkung von Cannabis auf das Gehirn wird schon seit einigen Jahren untersucht, wobei verschiedene Studien zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Erwiesenermaßen kann man jedoch sagen, dass der Konsum bei Minderjährigen und jungen Erwachsenen erheblich gefährlicher ist als bei Erwachsenen über 25 Jahren. Grund dafür ist die Entwicklung des Gehirns, die erst ab einem Alter von etwa 25 Jahren als abgeschlossen gilt. So wurde festgestellt, dass konsumierende Jugendliche, im Vergleich zu abstinenten gleichaltrigen Personen, Einbußen bei der Lern- und Gedächtnisleistung hatten. Ob diese bei Jugendlichen von Dauer waren oder reversibel sind, ließ sich bislang noch nicht eindeutig feststellen. Generell lässt sich sagen, dass je jünger der Konsument ist, desto größer die Gefahr ist für bleibende kognitive Schäden. Bei Studien mit Erwachsenen ließ sich feststellen, dass sich, selbst nach jahrelangem Konsum, nach einer gewissen Abstinenzzeit die kognitiven Leistungen wieder normalisiert haben und keine nachhaltigen Beeinträchtigungen hatten. Dass der Konsum als solches dumm oder faul macht, ist nicht erwiesen. Es kommt jedoch auf die konsumierende Person und deren Erfahrungen an. Des Weiteren haben verschiedene Sorten von Cannabisblüten auch verschiedene Wirkungen, da sie sich in der Wirkstoffzusammensetzung, also die Gehälter der Cannabinoide (bspw. CBD und THC) stark unterscheiden können. Manche Sorten wirken eher beruhigend, entspannend und schlaffördernd (was bei manchen Krankheitsbildern in der Medizin durchaus ein gewollter Effekt ist) und andere wiederum können euphorisierend wirken. 
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Alexander Daske

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