• Medizinisches Cannabis

Welche Ärzte dürfen medizinisches Cannabis verschreiben?

Alexander Daske
Apotheker

Die Frage

Kann jeder Arzt ein Cannabisrezept ausstellen? Was muss gegebenenfalls dabei beachtete werden?

Die Antwort

Alexander Daske
Apotheker

Jeder niedergelassene Arzt in Deutschland (mit Ausnahme von Zahn-und Tierärzten) darf derzeit Cannabis verschreiben. Ein aktueller Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gibt Hinweise darauf, dass die Verordnung von Medizinalcannabis künftig nur noch durch Fachärzte erfolgen soll. Es bleibt abzuwarten, ob dies tatsächlich Einzug in eine Gesetzesänderung nimmt.

Cannabisblüten- und Extrakte bzw. Arzneimittel werden vom Arzt über ein Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) verschrieben. Dieses muss unter anderem folgende Angaben enthalten.

  • Eindeutige Arzneimittelbezeichnung
  • Darreichungsform
  • Menge in Gramm oder Milliliter (hier gilt es zu beachten, dass pro BtM-Rezept maximal 100.000mg bzw. 100g Cannabisblüten pro Monat verschrieben werden dürfen. Sollte die Höchstmenge überschritten werden, muss dies von ärztlicher Seite entsprechend gekennzeichnet sein.)
  • Gebrauchsanweisung zu Einzel- oder maximalen Tagesdosen

Es steht aber auch die Entlassung von Cannabis aus den Betäubungsmittelrichtlinien im Raum. Dies würde bedeuten, dass Cannabis ggf in Zukunft über normale Rezepte von den Ärzten verschrieben werden könnten. Für den Patienten würde dies viele Erleichterungen im Umgang mit Cannabis mit sich bringen.

Da Cannabisblüten oder Fertigarzneimittel aktuell über ein Betäubungsmittelrezept verschrieben werden, ist zu beachten, dass diese nach Ausstellung des Rezeptes maximal 7 Tage gültig sind. Das heißt, wenn der Arzt montags ein BtM-Rezept ausstellt, muss dieses spätestens am darauf folgenden Montag in der Apotheke eingelöst werden, ansonsten verliert es seine Gültigkeit.