• Medizinisches Cannabis

Darf ich mit medizinischem Cannabis verreisen?

Alexander Daske
Apotheker

Die Frage

Ist es möglich mit medizinischem Cannabis in den Urlaub zu fahren? Was gilt es dabei für mich als Patient zu beachten? Darf ich Medizinalcannabis auch in der Öffentlichkeit einnehmen?

Die Antwort

Alexander Daske
Apotheker

Grundsätzlich ist es möglich, mit medizinischen Cannabis im Gepäck zu verreisen. Es kommt jedoch immer auf das Land an, in das Sie verreisen möchten.

In manchen Ländern ist auch der medizinische Gebrauch von Cannabis illegal. Es gibt außerhalb Europas keine internationalen Bestimmungen zur Einfuhr von medizinischem Cannabis bzw. Betäubungsmitteln (BTM). Es empfiehlt sich, einen Termin bei der Botschaft des Ziellandes zu machen, um diesen Aspekt vorab zu klären.

Sollten Sie Betäubungsmittel ins Ausland mitnehmen, ist hierfür eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung von der Bundesopiumstelle in Bonn zu beantragen, was jedoch ein sehr zeitintensives Verfahren darstellt. Empfehlenswert ist es, ein ärztliches Attest in mehreren Sprachen mit sich zu führen, welche vom zuständigen obersten Landesgesundheitsamt beglaubigt werden müssen.

In Europa bzw. im Schengen-Raum sind die Bestimmungen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln in Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens klar definiert:

Es ist eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die von der obersten Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden muss. Die Beglaubigung ist anschließend maximal 30 Tage gültig.

Die Einnahme von medizinischen Cannabisblüten im öffentlichen Raum (gemäß ärztlicher Anweisung) ist in Deutschland zwar nicht verboten, jedoch sollten Sie in diesem Fall bedenken, dass es für unbeteiligte Personen nicht ersichtlich ist, ob Sie ein Patient sind, der ein ärztlich verordnetes Medikament zu sich nimmt, oder ein Freizeitkonsument, der Cannabis illegalerweise auf dem Schwarzmarkt erworben hat. In anderen Ländern sind die gesetzlichen Bestimmungen unterschiedlich und hier gilt es, sich im Vorfeld über das jeweilige Reiseland zu informieren.

Empfehlenswert ist es, eine Kopie des Rezeptes oder ein Attest mit sich zu führen, dass Ihren Patientenstatus belegt und, falls möglich, von der Einnahme in öffentlichen Räumen abzusehen.

Für gezielte Reisepläne kannst Du uns gerne mit Deinen Fragen kontaktieren. Wir geben Die gerne detailliertere Hinweise, worauf Du achten solltest.