• Medizinisches Cannabis

Darf ich mit medizinischem Cannabis Auto fahren?

Alexander Daske
Apotheker

Die Frage

Wie muss ich mich als Cannabispatient im Straßenverkehr verhalten? Muss ich die Polizei bei einer Kontrolle über eine mögliche Cannabistherapie informieren? Welche Konsequenzen können mir als Patient drohen? Kann ich mit einem ärztlichen Rezept für medizinisches Cannabis trotzdem meinem Führerschein verlieren?

Die Antwort

Alexander Daske
Apotheker

Generell gilt das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von THC als Ordnungswidrigkeit und wird mit dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet, die erst nach einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und einer nachgewiesenen, einjährigen Abstinenz wieder erlangt werden kann.

Patienten, die ärztlich verordnete Cannabispräparate zu sich nehmen, dürfen am Straßenverkehr teilnehmen – vorausgesetzt, der Patient ist körperlich und psychisch in der Lage, das Fahrzeug sicher zu führen. Hierfür muss der Patient vor dem Fahrtantritt eine ehrliche Selbsteinschätzung vornehmen, ob er sich hierzu in der Lage sieht. Desweiteren wird angenommen, dass das entsprechende Präparat zuverlässig nach ärztlicher Anordnung eingenommen wird, keine dauerhaften Leistungsbeeinträchtigungen zu beobachten sind, die Grunderkrankung kein Risiko in der Verkehrssicherheit darstellt und der Patient ein verantwortungsvolles Verhalten im Umgang mit dem Arzneimittel zeigt.

Es gibt zwar keine gesetzliche Pflicht, schriftliche Nachweise über die Therapie mit sich zu führen, allerdings empfiehlt es sich, eine Rezeptkopie oder ein ärztliches Attest mit sich zu führen, das die Behandlung bestätigt.

Es besteht jedoch ein allgemein verbreiteter Irrglaube, dass das Mitführen des Attest bzw. des Rezeptes automatisch weitere Konsequenzen verhindert. Sollte die Behandlung bzw. die Einnahme von verschriebenen Cannabismedikamenten bei der polizeilichen Kontrolle zum Thema werden, ist die Polizei verpflichtet den Umstand an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde zu melden, welche wiederum dazu verpflichtet ist, ein Eignungsprüfungsverfahren einzuleiten. Patienten sollten das Thema bei einer möglichen Polizeikontrolle nicht von sich aus ansprechen, wenn es jedoch Thema werden sollte, damit transparent und ehrlich umgehen – schließlich begehen Sie als Patient in diesem Fall keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit, sondern nehmen ein ärztlich verschriebenes Medikament ein.