• Medizinisches Cannabis

Cannabis auf Rezept: Für wen ist das möglich?

Steffen Kuhnert
Apotheker

Die Frage

Für wen ist eine ärztliche Verschreibung auf Rezept von Cannabis möglich und bei welchen Krankheiten ist dies möglich? Zahlt Cannabis meine Krankenkasse?

Die Antwort

Steffen Kuhnert
Apotheker

Der Anspruch auf Verordnung von medizinischem Cannabis begründet sich für Patienten in § 31 Absatz 6 SGB V. Die Verordnung ist demnach für Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

  1. Wenn eine dem medizinischen Standard entsprechende Therapie nicht zur Verfügung steht oder diese nach sorgfältiger Abwägung des behandelnden Arztes im Einzelfall nicht angezeigt ist.
  2. Oder wenn eine nicht ganz weit entfernt liegende Aussicht auf Erfolg durch die Therapie mit medizinischem Cannabis vorhanden ist.

Damit die Verordnung eines Arztes zu Lasten der Krankenkasse abgerechnet werden kann, muss die Verordnung im Vorfeld von der Krankenkasse genehmigt werden. Die Genehmigung darf dabei nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden.

Die häufigsten Indikationen, bei denen eine Therapie mit medizinischem Cannabis zum Einsatz kommt (Zwischenstand der Cannabisbegleiterhebung aus dem Jahr 2020), sind:

  • Schmerzen
  • Spastiken
  • Anorexie (Appetitlosigkeit)
  • Multiple Sklerose
  • Übelkeit/Erbrechen
  • Depressionen
  • Migräne
  • ADHS
  • Darmkrankheiten
  • Epilepsie
  • Tic-Störungen/Tourette-Syndrom

Die Anwendungsgebiete von medizinischem Cannabis sind derzeit Gegenstand verschiedener wissenschaftlicher Studien. Obwohl Cannabis als Heilpflanze schon vor einigen Tausend Jahren Anwendung fand, ist sie in der modernen Medizin erst seit einigen Jahren als Behandlungsoption zugänglich.

Bei speziellen Fragen zur Verordnung oder Genehmigung von medizinischem Cannabis kannst Du gerne direkt unsere Experten kontaktieren.